Wenn ganz bestimmte Umstände eine erhöhte Infektions-Wahrscheinlichkeit begründen, soll in Sachsen-Anhalt künftig ein Zwangstest für Hepatitis- und HIV-Infektionen bei sogenannten “Risikogruppen” möglich sein.
Als Risikogruppen werden Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer genannt, heißt es in einem Gesetzentwurf des Innenministeriums. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit einem neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Hintergrund ist, dass Personen, die wegen ihres Berufes einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, (wie z.B. Polizisten, Pfleger oder Rettungssanitäter), besser geschützt werden sollen.
Die Aids-Hilfe, der Schwulen- und Lesbenverband, sowie die Opposition laufen Sturm gegen diese Pläne. Selbst das RKI (Robert-Koch-Institut) äußerte schwere Bedenken aus medizinischen und auch ethischen Gründen. Fakt ist aber, dass ein Test beim Verdacht auf eine HIV-Infektion nur dann möglich ist, wenn der Betroffene dem auch zustimmt.
Rund 30 Millionen Menschen sind bisher weltweit an den Folgen von Aids gestorben!