Die Firma Hitenergie kommt seinem Kunden entgegen und verzichtet auf die Forderung des Inkassobüros.
Herr P. schrieb am 17.07.2013 an Verbraucherschutz.de:
Guten Tag,
hoffe, dass Sie mir in diesem Fall zur Seite stehen können. Ich bin seit 2 Jahren Kunde bei dem Stromanbieter Hit Energie. War jetzt mit einer Abschlagszahlung und der Jahresrechnung im Rückstand (rund 160 Euro gesamt). Dieses wurde auch angemahnt.
Habe am 03.07 Kontakt mit der Firma aufgenommen und Bescheid gesagt dass der Rückstand am 07.07 ausgeglichen wird. Die nette Dame sagte mir, dass kein Zahlungsaufschub möglich wäre, aber die Forderung erst nach ca. 10 Tagen an den Inkasso weitergegeben wird. Wie besprochen habe ich den Betrag angewiesen. Gestern lag nun die Inkassoforderung incl. 39 Euro Kosten in meinem Briefkasten. Habe heute nochmal Kontakt zur Hitenergie aufgenommen. Dort wurde mir gesagt, dass es sich überschnitten habe, ich diese Forderung ausgleichen muss und mein überwiesener Betrag als Guthaben dient und mit Abschlagszahlungen verrechnet wird. Das kann doch so nicht richtig sein. Bitte hier um Hilfe, da ich die Inkassoforderung schon am 19.7 ausgleichen muss.
Mein Stromanbieter ist: www.hitenergie.de
Vertragsnummer oben aufgeführt.
Inkasso ist die eg factory GmbH / 09111 Chemnitz
Aktenzeichen […]
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichem Gruß
Markus P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 01. 08.2013 an Hitenergie weiter.
Am 03.09.2013 bat man um eine dreiwöchige Fristverlängerung, die wir schließlich dann auch gewährten.
Verbraucherschutz.de erhielt dann am 24.09.2013 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr Schreiben vom 05.09.2013 und bitten zunächst um Entschuldigung für die verspätete Rückäußerung. Nunmehr nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:
Zur Sach- und Rechtslage ist Folgendes mitzuteilen:
Zwischen Ihrem Auftraggeber und unserem Unternehmen besteht ein Stromlieferungsvertrag im Tarif Naturhit safe unter der Vertragsnummer […]. In den Vertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 Absatz 2 BGB wirksam einbezogen, so dass diese Vertragsbestandteil wurden und den Vertragsinhalt regeln.
Ihr bzw. das Vorbringen Ihres Auftraggebers wurde hier geprüft.
Im Ergebnis ist mitzuteilen, dass wir uns – da uns die Kundenzufriedenheit sehr am Herzen liegt – mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzte haben und um Stornierung der Inkassoforderung gebeten haben. Dies wird nunmehr ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorgenommen werden.
Wir gehen davon aus, dass damit der Sachverhalt vollumfänglich aufgeklärt werden konnte.
Für Ihrem Auftraggeber entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir höflichst um Entschuldigung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung
Am 26.09.2013 meldete sich Hitenergie erneut bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 24.09.2013 und teilen Ihnen mit, dass das Inkassounternehmen seine Forderung storniert hat.
Das Vertragskonto Ihres Auftragsgebers weist derzeit offene Forderungen in Höhe von insgesamt 212,58 € auf. Einem diesbezüglichen Ausgleich sehen wir nunmehr bis spätestens zum 10.10.2013 entgegen. Sollte diese Frist abermals fruchtlos verstreichen, wären wir gehalten, ohne weitere Mahnung das Mahnverfahren gegen Ihren Auftraggeber – mit der entsprechenden Kostenfolge – wieder aufzunehmen.
Die Forderung resultiert aus der Abschlagsrechnung vom 28.05.2013 in Höhe von 99,79 € (zzgl. Mahn- und Rücklastschriftgebühren in Höhe von 13,00 €) und aus der Abschlagsrechnung vom 25.09.2013 in Höhe von 99,79 €.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung
[…] Die Firma Hitenergie kommt seinem Kunden entgegen und verzichtet auf die Forderung des Inkassobüros. Aufgrund falscher Informationen vom Service-Telefon. […]