„Grundsätzlich richtet sich der Käuferschutz von ebay nach den PayPal-Käuferschutz-Richtlinien.“
Herr Christoph S. schrieb uns am 12.9.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde Sie zu allererst bitten, falls Sie diesen Text veröffentlichen meinen Namen sowie fallbezogene Nummern zu entfernen.
Ich habe am 12.08.2017 bei ebay einen Artikel für 135 Euro zzgl. 8,49 Euro Porto per Sofort Kauf gekauft und unmittelbar per PayPal bezahlt. Einige Tage später erhielt ich den Artikel. Nach dem Prüfen stellte ich fest, dass dieser Defekt ist. Ich habe ihn an 5 verschiedenen Computern mit 3 verschiedenen Betriebssystemen und verschiedenen Softwareversionen zur Ansteuerung sowie mehreren verschiedenen Kabeln probiert. In keinem Fall konnte ich eine erfolgreiche Verbindung mit der Hardware herstellen.
Dies schilderte ich dem Verkäufer. Dieser teilte mir mit, dass der Artikel vor dem Versand einwandfrei funktionierte und lehnte eine Rücknahme ab.
Da der Verkäufer angab, dass der Artikel vor dem Versand noch funktioniert hatte, habe ich bei DHL einen Transportschaden angemeldet. DHL hat mir das Paket zurückgesendet und teilte mir mit, dass sie den Verkäufer per Brief kontaktieren würden. Die Entscheidung von DHL ist mir nicht bekannt.
Nach Ablauf der Wartefrist habe ich am 04.09.2017 einen Fall bei ebay eröffnet, um den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Ebay teilte mir in einem Standardtext folgenden Sachverhalt mit:
— ANFANG DER EBAY NACHRICHT —
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben eBay bei einer Rückgabe eingeschaltet und einen Antrag auf eBay-Käuferschutz gestellt.
Ich konnte in Ihrem eBay-Konto sehen, dass Sie jetzt schon seit 2003 ein geschätztes eBay-Mitglied sind. Mir ist es deshalb ein besonderes Anliegen, mich bei Ihnen für Ihre langjährige und wertvolle Treue auf diesem Wege zu bedanken!
Ich kann Ihnen zwei unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl anbieten:
A. Schadensnachweis und anschließende Rücksendung des Artikels oder
B. Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels
A. Schadensnachweis und anschließende Rücksendung des Artikels
Wenn Sie eine Erstattung des vollen Kaufpreises erhalten möchten, brauchen wir Ihre Unterstützung:
Bitte senden Sie uns vor dem 14. September 2017 einen schriftlichen Nachweis über den Schaden. Dies kann ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder die Bestätigung eines Fachhändlers sein.
Das Dokument muss von einem unabhängigen Dritten erstellt sein und die folgenden Angaben enthalten:
• Name, Adresse, Telefonnummer, Ausstellungsdatum, Briefkopf/Signatur (idealerweise beides) des Ausstellers sollte auf dem Dokument klar erkennbar sein.
Sie können uns den Nachweis als Anhang in der Antwort auf diese E-Mail zusenden.
Nach Prüfung der Dokumente werden wir Sie bitten, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden. Innerhalb von Deutschland übernehmen wir die Versandkosten. Anschließend erhalten Sie eine Erstattung des Kaufpreises sowie der ursprünglichen Versandkosten.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie mehr Zeit benötigen, um uns einen Schadensnachweis zu schicken. Dann können wir die Frist entsprechend verlängern und so verhindern, dass Ihr Käuferschutzantrag abgelehnt wird.
B. Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels
Wenn Sie sich für die Teilrückerstattung entscheiden, können Sie den Artikel behalten. Wir werden umgehend eine Gutschrift in Höhe von 50 EUR auf Ihr PayPal-Konto veranlassen. In diesem Fall bitten wir um eine kurze Bestätigung vor dem 14. September 2017.
Antworten Sie dafür einfach direkt auf diese E-Mail.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service:
ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=2855&domain=CSmail&from=eBP_callback
Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.
Ich danke Ihnen, dass Sie eBay als Käufer nutzen und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg
eBay-Kundenservice
— ENDE DER EBAY NACHRICHT —
Nach einer kurzen Recherche fand ich heraus, dass die Stundensätze für Gutachter größtenteils höher liegen als der Warenwert selbst. Ebay teilte mir mit, dass ich diese Kosten selbst zu tragen hätte. Daraufhin habe ich ebay mitgeteilt, dass ein Gutachten bei diesem Warenwert keinen Sinn macht.
Anschließend habe ich zwei verschiedene Fachhändler kontaktiert und eine Reparatur angefragt. Beide teilten mir mit, dass dies nicht angeboten wird, da sie den Artikel selbst nach China schicken würden.
Diese Emails stellte ich ebay zur Verfügung.
Ebay beharrte weiterhin auf ein Gutachten, andernfalls steht mir kein Käuferschutz zu. Ich habe ebay mehrfach darauf hingewiesen, dass dies in meinen Augen Betrug darstellt und habe mit juristischen Schritten gedroht.
Seit dem 06.09.2017 habe ich keine Antwort mehr von ebay erhalten (trotz zwischenzeitlich zwei neuen Emails). Am 14.09.2017 verstreicht die von ebay gesetzte Frist, ohne dass ich auf meine zwischenzeitlichen Emails eine Antwort erhalten habe. Dies ist in meinen Augen nicht rechtens.
Ich bitte Sie um folgendes:
1) Können Sie versuchen hier schlichtend einzugreifen?
2) Bitte veröffentlichen Sie den Fall um möglichst viele Kunden vor dieser Masche zu warnen.
3) Können Sie mir im Falle, dass eine Schlichtung erfolglos bleibt, eine Möglichkeit empfehlen, wie ich mein Interesse juristisch durchsetzen kann? Gibt es Organisationen, welche in so
einem Falle Gratis bzw. gegen eine geringe Gebühr tätig werden, da ich keinen Rechtsschutz habe.
Gerne stelle ich Ihnen bei Bedarf sämtlichen Schriftverkehr mit ebay zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an ebay weiter und erhielt die nachstehende Zuschrift:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
grundsätzlich richtet sich der Käuferschutz nach den PayPal-Käuferschutz-Richtlinien.
Diese finden sich unter folgendem Link: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Unter Punkt 5.2 kann folgendes nachgelesen werden:
5.2. Rücksendung an den Verkäufer
Wenn der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer oder an einen anderen ihm von PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens genannten Empfänger oder Adresse zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Dieser Versandbeleg muss zumindest die in der Verkäuferschutzrichtlinie für einen Versandbeleg geforderten Informationen enthalten. PayPal wird die Rücksendung nicht verlangen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rücksendung eine Rechtsverletzung zur Folge haben könnte.
PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Prüfung des Antrags auf Käuferschutz vom Käufer anfordern. Der Käufer hat hierfür etwa entstehende Kosten zu tragen.
Mit Anmeldung eines PayPal Kontos und nutzen der Zahlungsmethode PayPal wird diesen AGB zugestimmt.
Darüber hinaus kann sich der Nutzer den Schaden auch bei einem entsprechenden Fachhändler bestätigen lassen. Erfahrungsgemäß ist dies im Preis günstiger, als einen Gutachter aufzusuchen. Dies wurde ihm von unserem Kundenservice am 5. September mitgeteilt.
In solchen Fällen sind wir auf die Einschätzung dritter angewiesen, da wir selbst keine Einschätzung vornehmen können, ob der Artikel beschädigt ist oder nicht.
eBay hat dem Nutzer zwei unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl angeboten:
A. Schadensnachweis und anschließende Rücksendung des Artikels oder
B. Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels
Der Nutzer hat uns mitgeteilt, dass er sich für die Teilerstattung ohne Rücksendung des Artikels entschieden hat. Am 19. September hat der Nutzer eine Teilrückerstattung von 50,00 EUR auf seinem PayPal-Konto …………….erhalten.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen damit klären konnten.
Mit freundlichen Grüßen
eBay Unternehmenskommunikation
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eBay-Käuferschutz
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Lug und Betrug-irreführende Werbung!