Noch immer ist das Herunterladen aus dem Internet eine Grauzone. Oftmals als legal betitelt, verstecken sich raffinierte Unternehmen hinter einer Masche um möglichst schnell Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Allein schon der Besuch einer Internetseite kann die eigene IP Adresse an den Betreiber verraten. Beliebt sind hier Seiten aus der Musik und Film Branche die mit viel Werbung auf ihre Seite locken. Doch Vorsicht, die meisten Seiten befinden sich im Ausland und entziehen sich größtenteils der Deutschen Rechtssprechung.
Oft werden Daten gespeichert, vor allem wenn Sie sich auf diesen Seiten ein Konto anlegen, oder Nutzer werden. Diese Daten werden an Unternehmen weitergegeben die dann unter dem Deckmantel einer Anwaltskanzlei Deutsches Recht einfordert und dabei ziehmlich weit geht. Dabei wird besonders auf das seriöse Auftreten dieser Unternehmen geachtet. Doch Vorsicht, viele Anwälte sind gar keine! Hier wird nach dem Prinzip gearbeitet möglichst viele Verbraucher anzuschreiben die dann Klein bei geben und die als „bester Weg“ bezeichneten Forderungen zu akzeptieren.
Das Schlimme an dieser Masche ist aber, dass diese Unternehmen an dieser Stelle nahezu perfekt die wirklich begründeten Forderungen kopiert haben. Nun ist es sehr schwer zu erkennen ob die Forderung echt ist oder nicht.
Unser Rat für Sie ist:
- Ruhe bewahren! Ein echter Mahnbescheid wird von einem Gericht verschickt und kommt nicht per eMail oder von einem Anwalt!
- Schauen Sie im Internet nach diesen Anwälten und ob es auch andere gibt, die wie Sie ein Schreiben bekommen haben.
- Fragen Sie bei der Presseabteilung des Urhebers nach, ob diese Anwälte wirklich im Dienste stehen.
- Suchen Sie sich einen Rechtsberater und lassen Sich beraten, ob die Forderung rechtens ist.
Hallo zusammen,
ich bin nun auch seit 3 Tagen betroffen und kenne mehrfach betroffene Freunde. Mir wurde empfohlen schnell zu handeln indem man eine „eigene“(modifizierte) unterlassung (per einschreiben mit rückschein)an die kanzlei schickt. Wichtig ist es vor ablauf der im anwaltsschreiben genannten frist zu tun. Anderenfalls macht man sich schuldig, nicht gehandelt zu haben.
Jedoch sollte man NICHT das mitgeschickte unterlassungsschreiben benutzen, da es oft als schuldeigeständnis gewertet wird sondern ein eigenes, modifiziertes Schreiben aufzusetzten, hilfe hierzu habe ich auf folgender seite gefunden:
http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html
Dort wird übersetzt/erklährt warum man was wie schreibt und was es bedeutet damit auch nichtjuristen verstehen um was es geht.
Die Kanzlei die mich anschrieb gibt es wirklich, nur sind eineige Kontaktdaten anders. Meine freunde kannten die kanzlei schon, da sie für solche miesen Touren schon bekannt sind und man sagte mir auch, dass der ach so beliebte, beiliegende Beschluss vom LG Köln ebenfalls nur teil der masche ist.
Wir haben auch Abmahnungen von verschiedenen Anwaltskanzleien aus Deutschland bekommen. Mit denen waren wir bei der Polizei und haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Zwei Beamte der Abteilung „Internet-Kriminalität“ waren bei uns und haben die Rechner untersucht. Natürlich haben sie nichts gefunden, da wir die Lieder und Filme niemals auf den Rechnern hatten. Auch als CD oder DVD hatten wir diese niemals. Zum größten Teil sind uns die Interpreten oder Filme überhaupt nicht bekannt.
Die Polizei hat wohl den Anwälten das Ergebnis mitgeteilt, denn seit nunmehr einem Jahr haben wir nichts mehr von denen gehört.
Als noch weitere Abmahnungen eingetroffen sind, haben wir geschrieben, dass unser Anschluss gehackt wurde, die Polizei in drei anderen Fällen bereits die Rechner durchsucht hat und nichts zu finden war. Nach diesem Brief haben wir auch nichts mehr gehört.
Den beigelegten Urteilen darf auch nicht wirklich Glauben geschenkt werden. Da lassen sich Strohmänner verklagen und verlieren die Prozesse, damit ein Urteil zu Gunsten der Abzocker besteht.
Mein Tipp: Geht zur Polizei und erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt. Teilt dies den Anwälten mit. Vielleicht könnt ihr erreichen, dass die Polizei bei Euch die Computer überprüft. Wenn Ihr Glück habt, kommt ihr ungeschoren aus der Sache raus.
Wir sind hier eine WG und wir haben heute innerhalb von 1ner Woche das Anschreiben 2 er verschiedener Anwälte bekommen mit der Zahlungsaufforderung von 450 e,pro Schreiben und CD!.Das erste auch von Nürmann und Lang,das zweite aus Hamburg! Die Internet Seite auf der gezogen worden ei,wohl auch ist,kommt aus der Schweiz,wie ich das ersehen kann. Mit kopierten Gerichtbeschlüssen vom Amtsgericht in Köln und der Telekom. Fast glaubwürdig,aber die Kopien auch krumm und schief und sehen aus als wär die Farbe des Druckers fast zuende! Für mich bei all den Leuten die hier wohnen auch nicht nachvollziehbar wer das gemacht hat,weil es angeblich keiner gewesen ist,eben wieder die Heinzelmänchen!…Nachdem ich das hier alles lese,schöpfe ich Hoffnung das das alles nur ein Feg ist…hatte fast eine Herzattakke..?????
hallo, wer hat ähnliches erlebt?
habe nach gut 2 jahren ein abmahnschreiben von einer ganz anderen Anwaltskanzelei bekommen und soll auch nicht mehr 650,- € bezahlen sondern nur noch 194.-€ sonst inkasso und so.
wer kann mir rat geben ?
gruß lieschen
Ich habe heute wie gabis Post von der Anwaltskanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe bekommen. Ich soll auch 450 € für ein Lied bezahlen. Ich geb den Verstoß ja zu. Nur hab ich eine Doppel-CD mit verschiedenen Interpreten runtergeladen. Muß ich jetzt rechnen dass ich noch mehr Post bekomme? Dann kann ich gleich Konkurs anmelden!
Was unternimmt der Rechtsstaat um unbescholtene Bürger vor diesen Abmahnungen zu schützen. Ich habe gehört in England ist das Problem rechtlich gelöst.
ja, auch ich habe mittlerweile zwei solcher schreiben von anwälten zu einer und der selben cd erhalten. der eine will 450,- euro für EIN lied, der andere 425,- euro für eine GANZE doppel-cd.
noch habe ich nichts unternommen. bin mal gespannt was da noch draus wird.
Widerspruch einlegen mit Begründung per Einschreiben mit Rückschein.
Dann in Ruhe abwarten ob ein Mahnbescheid kommt.
Gegen diesen Mahnbscheid Widerspruch einlegen.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung,
kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.
Achtung: Unbedingt die Fristen einhalten damit nichts rechtskräftig wird!
ja, diese Erklärungen sind bei mir auch dabei. Was haben Sie gemacht ? Mein Mann meint wir sollten uns einen Anwalt nehmen, abeerich denke das der teuerer als die 450.- geforderten Euro, andererseits wenn wir zahlen, versuchen die es vielleicht immer wieder und wir würden damit auch etwas zugeben was wir nicht getan haben.
Habe eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker erhalten, worin behauptet wird, dass über meinen Internetanschluß ein Lied aus einem Album zum downloaden angeboten worden sein soll.
Der Interpret des besagten Liedes ist in unserer Familie (und nur diese nutzt den Internetanschluß) nahezu unbekannt und das besagte Lied kennt überhaupt niemand. Das Lied wurde niemals heruntergeladen und schon gar nicht im filesharing angeboten.
Verlangt wird in dem Schreiben eine Zahlung von 850 Euro und die Unterschrift und Rücksendung einer Unterlassungs- und Verpflichungserklärung.
Ich habe im Internet gesucht nach ähnlichen Fällen und bin auch fündig geworden. Was mich aber sehr stört ist, dass sich hier fast ausschließlich Anwälte dazu äussern und natürlich immer den Rat parat haben, sich auf jeden Fall an einen Anwalt zu wenden.
Da kommt doch fast schon wieder der Verdacht auf, es stecken alle unter einer Decke und wenigstens ein Anwalt (wenn schon nicht die oben genannte Anwaltskanzlei) kommt auf seine Kosten.
Leider entwickelt sich das Internet immer mehr zu einer riesigen Bauernfalle, in die man irgendwann – auch wenn man noch so umsichtig ist – doch reinfällt.
bekommt noch jemand Post von der Anwaltskanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe von angeblich veröffentlichten Liedern, mit dem Angebot das bei einer Zahlung von 450 € alles erledigt ist?
Sie sind wahrlich die reine Pest, diese Abzockversuche. Immerhin habe ich in einem ähnlich gelagerten Fall inzwischen sogar von der Staatsanwaltschaft Hamburg gelesen, dass man beim Versuch des Aufspürens eines Abzockers gescheitert sei, weil dessen Abzockmails mit manipulierten IP-Adressen verschickt worden sind. Der Täter ist also trotz amtlich ausgetüftelter IP-Adresse (und einer Domain, registriert bei DENIC) möglicherweise gar nicht vorhanden bzw. nicht zu ermitteln.
Was freilich den Umkehrschluss zulässt, dass die angeblich eindeutigen IP-Adressen so eindeutig offenbar doch nicht sind… Und das erklärt vielleicht auch, dass im Internet wenig zu lesen ist über die erfolgreiche Durchsetzung von „Ansprüchen“ von Abzockern vor Gericht. Denn die Abzocker machen ihr Geschäft vorher, mit Zermürbung ihrer Opfer. Deshalb siehe oben: Ruhe bewahren!