Verbraucherschutz.de erhält viele Zuschriften von Verbrauchern, die auf Ihrer Handyrechnung Gebühren in oft nicht unerheblicher Höhe eines Drittanbieters finden.
Diese werden auf der Handyrechnung unter dem Begriff „Mehrwertdienste“, „Fremdanbieter“, „Drittanbieter“ oder „Premiumdienste“ gelistet und enthalten Positionen von angeblich abgeschlossenen Klingeltonabos, Filmdownloads, Chatnachrichten oder gänzlich unbekannten Diensten.
Die eigentliche Leistung wird von Ihrem Mobilfunkanbieter oft gar nicht benannt, sondern es wird lediglich ein Rechnungsbetrag ausgewiesen. Auch weitere Informationen über einen zugrundeliegenden Vertrag oder die Leistung fehlen. Alleine aufgrund der Handyrechnung ist nicht erkennbar, was hier abgerechnet wurde. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis gibt keinen Aufschluss.
Findet man also Gebühren eines Drittanbieters auf der Handyrechnung, sollte man zunächst mit diesem Kontakt aufnehmen. Dann sollte man mit dem eigenen Mobilfunkanbieter Kontakt aufnehmen, da diese eventuell die Kosten aus Kulanz auf der rechnung stornieren. Die eigentlichen Gebühren des eigenen Mobilfunkbieters muss man aber auf jeden Fall bezahlen.
Verbraucherschutz.de berichtete bereits:
http://verbraucherschutz.de/zweifelhafte-handyrechnungen/
http://verbraucherschutz.de/dimoco-gebuhren-wurden-teilweise-von-der-telekom-erstattet/
http://verbraucherschutz.de/mowotel-vorbildlich-beim-thema-drittanbieter/
Die Anwaltskanzlei Hollweck hat sich eingehend mit diesem Problem auseinandergesetzt und einen informativen Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Sollten alle Ihre Bemühungen erfolglos verlaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Hollweck, der Ihnen sicher helfen kann.