Verbraucherschutz.de erhält viele Zuschriften von Verbrauchern, die auf Ihrer Handyrechnung Gebühren in oft nicht unerheblicher Höhe eines Drittanbieters finden.
Diese werden auf der Handyrechnung unter dem Begriff „Mehrwertdienste“, „Fremdanbieter“, „Drittanbieter“ oder „Premiumdienste“ gelistet und enthalten Positionen von angeblich abgeschlossenen Klingeltonabos, Filmdownloads, Chatnachrichten oder gänzlich unbekannten Diensten.
Die eigentliche Leistung wird von Ihrem Mobilfunkanbieter oft gar nicht benannt, sondern es wird lediglich ein Rechnungsbetrag ausgewiesen. Auch weitere Informationen über einen zugrundeliegenden Vertrag oder die Leistung fehlen. Alleine aufgrund der Handyrechnung ist nicht erkennbar, was hier abgerechnet wurde. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis gibt keinen Aufschluss.
Findet man also Gebühren eines Drittanbieters auf der Handyrechnung, sollte man zunächst mit diesem Kontakt aufnehmen. Dann sollte man mit dem eigenen Mobilfunkanbieter Kontakt aufnehmen, da diese eventuell die Kosten aus Kulanz auf der rechnung stornieren. Die eigentlichen Gebühren des eigenen Mobilfunkbieters muss man aber auf jeden Fall bezahlen.
Verbraucherschutz.de berichtete bereits:
http://verbraucherschutz.de/zweifelhafte-handyrechnungen/
http://verbraucherschutz.de/dimoco-gebuhren-wurden-teilweise-von-der-telekom-erstattet/
http://verbraucherschutz.de/mowotel-vorbildlich-beim-thema-drittanbieter/
Die Anwaltskanzlei Hollweck hat sich eingehend mit diesem Problem auseinandergesetzt und einen informativen Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Sollten alle Ihre Bemühungen erfolglos verlaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Hollweck, der Ihnen sicher helfen kann.
Hallo zusammen,
wer keinen Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen hat, braucht nichts zu befürchten. Bei uns hat Mobilcom nach einem Jahr lästiger Schreiben aufgegeben. Sie hatten einfach keine Rechtsgrundlage. Denn klar ist, nur wenn ein Vertrag mit einem Drittanbieter geschlossen wird, entsteht eine Forderung. Und nur die kann über die Telefonrechnung eingezogen werden. Alle anderen Behauptungen sind nur Nebelkerzen!
hey, cool, dass es hier leute gibt die sich mal trauen
Ja, Handwerk legen durch NICHT ignorieren sondern sofort zu widersprechen und an den Mobilfunkanbieter den Vogel zeigen und zwar geld zurücküberweisen lassen. Denn schleißlich sinds genau unsere tollen Provider in meinem Fall FONIC die unsere Nummer diesen Gaunern zur verfügung stellen un dann so tun als wäre nix… Und Hilfe erwarten kan man von den ja keine, denn die bereichern sich doch so an uns. Das ist krasser Diebstahl. Punkt.
[…] http://verbraucherschutz.de/hier-finden-sie-wichtige-informationen-zum-thema-gebuehren-von-drittanbi… […]
Marvelo hängt an Facebook Beiträgen und wenn man diese anschauen will, kommt eine Altersverifikation, mit der man das Abo bestätigt und die 4,99€ sind gezahlt. Wie kann man verhindern, dass sie das Geld erhalten. Eine Drittanbieter Sperre habe ich direkt nach der sms einrichten lassen.
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Hallo ,
Es handelt sich m.E. nicht um „Kulanz“ des Mobilfunkanbieters, wenn er diese Beträge erstattet. Er ist es doch, der ungerechtfertigte Forderungen über die Telefonrechnung einzieht. Er ist der einzige mit dem ein Vertragsverhältnis besteht. Wenn er die ungerechtfertigten Forderungen von Drittanbietern gegen hohe Provisionen aufkauft, ist es das Problem des Mobilfunkanbieters.
M.E. sollten einfach die Lastschriften zurück gebucht werden und der Betrag ohne Drittanbieter überwiesen.
Hallo,
gegen Gebühren von Drittanbietern kann man sich dadurch schützen, dass man eine Sperre seines Mobilfunkanschlusses für neben der Verbindung erbrachten Leistungen, soweit es Drittanbieter betrifft (Abos), bei seinem Mobilfunkanbieter beantragt.
Musterbrief bei Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abrufbar. Von seinem Mobilfunkanbieter dann bestätigen lassen, sobald die Sperre eingerichtet wurde.