„Ich hatte ein Fahrzeug bei der Firma Hertz gemietet. Am 7. Mai kamen gleich 2 Schadensmeldungen und der Gesamtbetrg von 1095 € wurde sofort von meinem Konto abgebucht „
Frau Ramona M. hinterließ zu unserem Artikel über Hertz am 6.8.2014 den nachstehenden Kommentar:
Leider befinde ich mich in der gleichen Situation: Am 1. Mai 2014 hatte ich ein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen DN-HT1166 bei der Firma Hertz (MietvertragsNr. 222768840) gemietet. Am 7. Mai kamen gleich 2 Schadensmeldungen und der Gesamtbetrg. von 1095 € wurde sofort von meinem Konto abgebucht (ohne Nachweise über mein vermeintliches Verschulden und ohne eine Gelegenheit dem entgegenstehende Informationen vorzulegen). Selbst nach 3 anwaltlichen Aufforderungsschreiben – keine Stellungnahme
Am 30.1.15 schrieb Ramona:
Sehr geehrtes Verbraucherschutz-Team,
ich möchte Sie um Ihre Unterstützung bitten, denn leider ist dieser Fall nicht gelöst.
Meine Bank hat zwar den Betrag wieder auf meinem Konto gutgeschrieben, Hertz hat aber sofort reagiert und erneut eine Rechnung ausgestellt.
Mein Anwalt hat die Bilder der 2 angeblichen Schäden dann endlich erhalten, die für uns jedoch nicht nachvollziehbar sind.
Nach der ersten Mahnung kam gleich die Inkasso-Mahnung mit einem Betrag von 878,65 EUR zu zahlen bis 3. Februar 15.
Unsere MietvertragsNr. war: …
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter und erhielt am 10.03.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
der Fall von Frau M. wurde intern geprüft und wir können nach erneuter Prüfung bestätigen, dass die Abrechnung des Schadens korrekt ist.
Mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptiert der Kunde/die Kundin unsere Mietbedingungen. Demnach übernimmt der Mieter/die Mieterin die Verantwortung für das Fahrzeug und seine Bestandteile während der Anmietung. Im Falle eines Unfalls bzw. eines Schadens am Fahrzeug muss
der Kunde/die Kundin für anfallende Kosten aufkommen.
Sollten Fragen zur Zahlung an sich bestehen, bitten wir Frau M., bzw. ihren Anwalt das Inkassobüro entsprechend der auf dem vorliegenden Schreiben genannten Kontaktinformationen zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Hertz Customer Services
Frau M. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Weiterleitung und die Information.
Wir können die Anschuldigung in keinster Weise nachvollziehen.
Noch kurz zur Ergänzung: auch die von Hertz im .pdf-Format zur Verfügung gestellten Photos beweisen nicht, dass die Schäden von uns an unserem Mietwagen und in unserem Mietzeitraum entstanden sind.
Wir hatten am Tag der Anmietung keine Möglichkeit den Transporter zu begutachten ohne das Protokoll vorher zu unterschreiben. Bei der Rückgabe waren keine Mitarbeitende von Hertz vor Ort um die angeblich neu entstandenen Schäden festzustellen.
Mein Anwalt hat bereits Kontakt mit der Firma Hertz sowie dem Inkassobüro aufgenommen, bisher leider ohne Erfolg.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ramona M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wäre es möglich einen Kontakt zu der Betroffenen Ramona M. zu vermitteln?
Wir haben einen ähnlichen Fall und würden gern Erfahrungen austauschen – wir werden den aktuellen Fall (April 2014) außerdem zeitnah hier auf der Seite schildern.
MFG
Wir haben Ihren Kommentar mit Ihrer E-Mailadresse an Ramona M. weiter geleitet.
Sehr geehrter Verbraucherschutzteam,
vielen Dank für Ihre Mühe! Leider hat die Kontaktaufnahme nicht geklappt – wäre es daher möglich Frau Ramona M. ein weiteres mal mit dieser Bitte anzuschreiben?
Bitte entschuldigen Sie die Umstände!