„Ich hatte mich an den HERMES Kundendienst gewendet. Es kam eine Absage.“
Herr Martin S. schrieb uns:
Liebes Verbraucherschutzteam,
ich habe Probleme mit HERMES:
Trotz mehrmaliger Angabe in der Sendungsverfolgung, dass HERMES bei mir anscheinend an der Tür war und versucht hat, das Paket zu liefern, ist das schlichtweg frei erfunden. Denn ich war die Tage zu der angegebenen Uhrzeit zu Hause. Auch Nachbarn waren zu Hause. Es lag kein Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Im Päckchen war ein Konzertticket, das durch die verspätete Lieferung verfallen ist. Es hätte beim Nachbarn abgegeben werden können, bei mir selber (wie gesagt ich war zu Hause) oder auch im HERMES Paketshop (sodass ich mir es selber holen hätte können).
Ich hatte mich an den HERMES Kundendienst gewendet. Es kam eine Absage (die 3 fachen Versandkosten wollen sie erstatten, 15 Euro).
Die HERMES Vorgangsnummer lautet: …..
Die Sendungsverfolgungsnummer lautet: ………
Darin wird behauptet, dass zweimal versucht wurde zuzustellen (wie gesagt, das stimmt nicht).
Kann man dagegen etwas unternehmen? Ich kopiere hier nun den gesamten eMail Verkehr mit HERMES hinein;
Danke für Ihre Hilfe, VG, Martin S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Hermes weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Ihrerseits eingeräumte Möglichkeit, zu der vorliegenden Kundenbeschwerde Stellung zu nehmen. In der Tat haben wir in diesem speziellen Fall keine zufriedenstellende Leistung gezeigt und werden den individuellen Ursachen dafür auch noch intern nachgehen.
Meine Kollegen im Kundenservice haben versucht, Herrn S. telefonisch zu erreichen, konnten ihm bisher aber nur eine Nachricht auf seiner Mailbox hinterlassen. Entsprechend wurde ihm zusätzlich per Mail mitgeteilt, dass wir uns selbstverständlich für die ihm entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und die Kosten erstatten. Das betrifft sowohl die 69,80 Euro (Konzertkarte plus Transport) als auch die 30 Euro Aufwandsentschädigung, sobald uns die bis dato noch nicht zugegangenen Wertnachweise vorliegen.
Beste Grüße
Herr S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken!!
Viele Grüße aus Berlin:-)
Martin S.