Haribo soll in seinen Produkten Inhaltsstoffe von geschächteten Kühen, also „Halal“ (im Islam erlaubt) verwenden
An:
HARIBO GmbH
Industriezeile 68
4020 Linz
Österreich
Absender der Zuschrift an Haribo von der Redaktion gelöscht
Wien, am 15.06.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betreff: Dringende Anfrage
Stellvertretend für unsere Partei, welche großen Wert auf Tierschutz legt, wende ich mich aus folgendem Grund an Sie:
Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, daß Sie auf islamische Art geschlachtete Kühe verwenden, um Ihre Haribo als „Halal“ anbieten zu können.
Diese extrem grausame antike Art der rituellen Abschlachtung wird bei unseren „Neuzugängen“ aus Opportunitätsgründen von der Politik geduldet; dass aber ein bundesrepublikanischer Industriekonzern, der den Kindern seine „Gummibärli“ anpreist, derartig tierquälerische Praktiken einsetzt, ist schwer verständlich.
Wir ersuchen Sie dringend um Stellungnahme zu dieser Problematik, und merken uns als Termin den 6. Juli vor.
Mit freundlichen, aber besorgten Grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage ebenfalls an Haribo weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir schrieben daraufhin auch Vier Pfoten an, die uns antworteten:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
es gibt tatsächlich Haribo-Produkte, die als Halal gekennzeichnet sind. Sie werden in der Türkei hergestellt und hier in Deutschland meist über türkische und arabische Läden vertrieben.
Haribo verweist auf diese Website: http://www.ethnoiq.de/, siehe Screenshot anbei.
„Halal“ bedeutet nicht automatisch, dass die Produkte von betäubungslos geschächteten Tieren stammen. Denn die Elektrokurzzeitbetäubung wird von den meisten Muslimen akzeptiert. Es ist jedoch nicht gekennzeichnet, welche Halal-Produkte von betäubten oder unbetäubten Tieren stammen. Es wäre daher sinnvoll, wenn Sie sich direkt an [email protected] wenden würden. Dort sollte man Ihnen eine Antwort geben können, ob für Haribo Halal die Rindergelatine von Rindern stammt, die durch Elektrokurzzeitbetäubung betäubt worden sind vor der Ausblutung, oder ob es sich um betäubungsloses Schächten handelt. Diese Information sollte Haribo durchaus angeben können.
VIER PFOTEN lehnt die Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung ab . Aufgrund der extremen Leiden der Tiere sind sowohl die Schlachtung ohne jegliche Betäubung als auch das sogenannte ‚Post Cut Stunning‘ (Entblutungsschnitt mit anschließender Betäubung) als Tierquälerei zu sehen und aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel. VIER PFOTEN fordert zudem eine Deklarationspflicht, anhand derer Konsumenten Fleisch von vor dem Entblutungsschnitt nicht betäubten Tieren von Fleisch zuvor betäubter Tiere unterscheiden können.
Mit besten Grüßen
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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz