Haengewelt.de: Rückerstattung nach Widerruf
Frau Miriam H. schrieb am 23.10.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: Hängewelt: Keine Rückerstattung nach Widerruf
Internetseite: haengewelt.de
Nachrichtentext:
Guten Tag,
am 30.9. habe ich über haengewelt.de eine Hängematte mit Gestell bestellt. Zwei Bezahloptionen wurden abgebrochen, so dass ich schlussendlich nur per Überweisung bestellen konnte. Am 2. Oktober kamen das Gestell und die Hängematte an. Das Gestell war bereits an manchen Stellen angerostet (im Lieferkarton) und war falsch vorgebohrt, so dass ich auch nach vielen Versuchen und mit viel fachkundiger Hilfe das Gestell nicht funktionsfähig aufbauen konnte. Daraufhin habe ich am 6.10. diesbezüglich eine Email geschrieben. Ebenso habe ich am 7.10. und 8.10. die Firma sehr oft versucht telefonisch zu erreichen. Eine Antwort auf die Emails erhielt ich nicht und am Telefon lief ein Band, welches sagte, dass niemand erreichbar ist. Da es ein terminiertes Geschenk sein sollte, kaufte ich ein anderes Geschenk. Am 9.10. erhielt ich eine Email, in der stand, dass mir ein neues Gestell zugesendet werden soll. Ich antwortete am selben Tag, dass ich keine neue Lieferung möchte. Am 10.10. stand ein beschädigtes Paket der Hängewelt vor meiner Türe, als ich von der Arbeit nach Hause kam. Ich schrieb erneut eine Email und füllte das offizielle Widerrufsformular aus. Am 11.10. wurde mein Widerruf beantwortet und mir wurde ein Retourenetikett zugemailt. Mit diesem Retourenetikett von DPD wollte ich das Paket retournieren. Dies ging nicht, da DPD-Filialen nur Pakete bis 1m Länge annehmen. Dieses Paket ist mehr als doppelt so lange. Auf dem Retourenetikett ist ein Gewicht von 4,9kg angegeben; das Paket wiegt aber ca 25kg. DPD erklärte mir, dass die Hängewelt mir ein korrektes Retourenetikett zusenden und einen Rückholauftrag in Auftrag geben muss. Dies alles schrieb ich in Email jeweils am 11.10. am 15.10. und am 17.10. an die Hängewelt. Bisher habe ich nichts mehr von der Firma gehört. Ich möchte gerne das zuletzt gelieferte Paket retournieren und v.a. meinen Kaufbetrag von 338.- zurückerstattet bekommen.
Können Sie mir helfen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.10.2024 an Herrn Max Hohmann (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter und erhielt am 28.10.2024 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie mit meiner Kollegin Frau Dorn besprochen, hat Frau H. ein entsprechendes Rücksende-Label für Ihre Ware erhalten. Leider konnten wir bisher keinen Wareneingang verbuchen und das Geld daher noch nicht zurückerstatten.
Ursächlich hierfür ist nach meiner Kenntnis die Tatsache, dass der Paketshop das Paket von Frau H. nicht entgegengenommen hat. Das tut uns sehr leid.
Wir bitten Frau H. daher gemäß unserem Widerrufsrecht das Paket selbst an folgende Adresse zurückzusenden:
Haengewelt
c/o Keramikgrills.com GmbH
Aegidiusplatz 7
53604 Bad Honnef
Im Anschluss erhält Frau H. selbstverständlich umgehend Ihre Rückerstattung – sofern das Paket, wie beschrieben, originalverpackt und in gutem Zustand wieder bei uns eintrifft.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Miriam H. schrieb am 28.10.2024 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Gebert,
heute hat sich die Hängewelt per Email gemeldet (das erste Mal seit dem 11.10).
Sehr gerne hätte ich das Paket längst zurückgesendet.
Es kam bereits mit beschädigtem Aussenkarton bei mir an (Foto im Anhang), ich habe es nicht geöffnet und es ist noch originalverpackt.
Das Retouren-Label hilft mir leider überhaupt nicht. Damit kann ich es unmöglich versenden, weil es wegen der Länge keine DPD-Filiale annimmt und weil das Gewicht auf dem Etikett falsch ist.
Das Gewicht mit dem mir zugeschickten Retouren-Label ist mit 4.9kg angegeben. Das Paket wiegt aber (wie auf dem Etikett bei der Lieferung von Hängewelt angegeben) 25,4kg. Damit – und mit der Überlänge von 1,78m – kann ich das Paket nicht zurücksenden, da DPD es nicht annimmt (Etiketten im Anhang). Ausserdem müsste die Hängewelt einen Rückholauftrag in Auftrag geben, da ich es an keiner Filiale abgeben kann, sondern es abgeholt werden muss.
Dies alles habe ich der Hängewelt am 11.10. und am 15.10. per Email mitgeteilt (Emails untenstehend).
Liebe Frau Gebert, ich frage Sie mit Ihrer Erfahrung und Expertise nun um einen Rat:
Mich zermürbt diese Geschichte sehr, mir fehlt das bezahlte Geld und ich bin sehr enttäuscht, dass diese tolle Geburtstagsüberraschung in so einem Drama endet.
Soll ich weiterhin auf ein korrektes Retouren-Label bestehen und auf die Abholung und dann hoffen, dass sie mir das Geld zurückerstatten?
Oder soll ich auf eigene Faust und mit eigenem Geld versuchen, per DHL-Sperrgut das Paket irgendwie zurückzusenden und darauf zu hoffen, dass ich den Kaufbetrag erstattet bekomme?
Mein Vertrauen in die Firma ist leider weg, weswegen ich nicht weiss, ob sich die Mehr-Investition in den eigenen Versand lohnt, um am Ende den Kaufbetrag überhaupt erstattet zu bekommen.
Ich bräuchte einfach den Betrag zurück und würde dieses Kapitel gerne schließen und dort nie wieder etwas bestellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Meine Email vom 11.10. an die Hängewelt:
„Guten Tag Frau Dorn,
vielen Dank für Ihre freundliche Email und das Retourenetikett.
DPD-Paketshops nehmen ausschließlich Pakete bis 1m Länge an. Dieses Paket ist mindestens doppelt so lange.
Ich habe von DPD die Information erhalten, dass Sie (Hängewelt) einen Rückholauftrag starten müssen, damit das Paket von DPD bei mir abgeholt wird. Eine Terminabsprache zwischen dem DPD-Abholer und mir ist dann dringend erforderlich, da ich, wenn ich arbeite nicht zu Hause bin.
Wären Sie so freundlich, diesen Rückholauftrag zu veranlassen, da die DPD-Filiale meine Rücksendung heute nicht annehmen konnte und ich das Paket demnach nicht zurücksenden konnte?
Vielen Dank und freundliche Grüße“
Meine Email vom 15.10. an die Hängewelt:
„Guten Tag Frau Dorn,
bezugnehmend auf die untenstehenden Emails möchte ich Sie höflich aber dringend um eine Antwort und vor allem um einen Rückholauftrag bitten.
Zusätzlich muss ich leider anmerken, dass Ihr mir zugesendetes Retourenetikett nicht korrekt ist. Auf dem Retourenetikett werden 4,96 kg als Paketgewicht angegeben. Auf dem von Ihnen gelieferten Paket ist jedoch ein Gewicht von 25,44 kg angegeben, was auch dem tatsächlichen Gewicht des Pakets entspricht.
Ich bitte Sie nun, mir rasch ein korrektes Retourenetikett zuzusenden sowie ebenso rasch einen Rückholauftrag zu veranlassen. Um das Paket retournieren zu können, bin ich auf diese Dinge von Ihnen angewiesen.
Fotos der beiden Etiketten finden Sie im Anhang.
Ich hoffe sehr auf eine zeitnahe Antwort und auf eine rasche vollständige Kostenerstattung.
Vielen Dank und freundliche Grüße“
Verbraucherschutz.de schrieb am 29.10.2024 erneut an Herrn Max Hohmann (Geschäftsführer) mit der Bitte um Stellungnahme. Frau Miriam H. schrieb am 31.10.2024 an Verbraucherschutz.de:
Guten Tag,
da ich bis jetzt nichts von der Hängewelt gehört habe, morgen ein Feiertag ist, ich auf jeden Fall innerhalb der 30-Tage-Widerrufsfrist bleiben möchte, ich dieses Thema wirklich abschließen und mein Geld zurückhaben möchte, habe ich heute das originalverpackte, gänzlich ungeöffnete Paket per GLS-Sperrgut losgeschickt. Ein Foto meines Belegs und des Aufklebers auf dem Paket füge ich dem Anhang hinzu.
Ich verlasse mich auf Ihre Worte, Herr Hohmann, dass ich in diesem Falle selbstverständlich meine Kosten zeitnah erstattet bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Haengewelt.de schrieb am 07.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Hallo Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Gutschrift des Betrags über Stripe bereits veranlasst wurde. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 2-3 Werktage dauern kann, bis der Zahlungseingang bei Ihnen erfolgt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Impressum
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DE322570229