Gutscheinlösung: Verbraucherrechte bleiben auf der Strecke.
Frau Petra B. schrieb am 8.4.2020 an das Bundesjustizministerium, die Verbraucherzentrale, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und an uns:
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Verbraucherschutzes,
sehr geehrte Damen und Herren der Verbraucherzentrale,
sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich hätte gerne eine Stellungnahme von Ihrer Seite zum folgenden Themenkomplex bzw. was kann unternommen werden, damit die Gutschriftregelung nicht umgesetzt wird.
Zusatz für Fr. Minsterin
Tragen Sie den Vorschlag des „Corona-Kabinetts“ mit?
Schnelles Handeln ist m.E. das Gebot der Stunde, die EU wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen. Der breiten Öffentlichkeit ist dies nicht bewußt, ist ja auch verständlich, Familien haben derzeit ganz andere Probleme und unsere vielen „Helden“, die den Laden am laufen halten, sind gut beschäftigt, gerade sie, die am Ende der Gehaltsskala stehen, sollten nicht mit einem Gutschein abgefrühstückt werden. Die Reisebranche soll nach gültigem Recht, den Kunden die Kosten erstatten und der von Verbraucherschützern geforderte Fonds (s.u.) eingerichtet werden.
Kabinett stimmt für Gutscheine bei abgesagten Veranstaltungen und Reisen
• Eigentlich müssten Reiseveranstalter ihren Kunden die Kosten für abgesagte Reisen erstatten.
• Das Bundeskabinett hat nun aber für eine Gutscheinlösung gestimmt.
Das „Corona-Kabinett“ stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Lösung zu, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Bevor sie umgesetzt werden kann, muss sie allerdings noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Neben Deutschland wollen auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten ähnlich vorgehen.
Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.
Eigentlich ist bei abgesagten Pauschalreisen eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, bei abgesagten Flügen innerhalb von 7 Tagen. Viele Veranstalter konnten dies zuletzt aber nicht leisten, da die deutsche Reise- und Luftverkehrsbranche stark unter den Einschränkungen infolge der Coronavirus-Krise leidet.
Die Unternehmen hatten eine vorübergehende Aussetzung der Erstattungspflicht gefordert. Ihren erheblichen Fixkosten stünden praktisch keine Einnahmen mehr gegenüber, hieß es in einem Schreiben von Branchenverbänden an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Wegen der Ausbreitung des Erregers Sars-CoV-2 seien Tourismus und Luftverkehr fast vollständig zum Erliegen gekommen.
Die Gutscheinlösung soll nicht nur für Flüge und Pauschalreisen, sondern auch etwa bei Tickets für Fußballspiele und Konzerte gelten. Das beträfe nicht nur die Fußball-Bundesliga, sondern auch andere Sportarten wie Handball, Basketball und Eishockey, wo die Ligen ebenfalls pausieren.
Verbraucherschützer lehnen die Pläne ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt die von der Bundesregierung angestrebte Gutscheinlösung ab. Die Kunden hätten Vorkassezahlungen in dem Vertrauen geleistet, das Geld bei Absagen zurückzuerhalten, erklärte Vorstand Klaus Müller am Donnerstag. „Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten.“
Dabei seien viele Bürger jetzt genauso dringend auf liquide Mittel angewiesen wie die Unternehmen und müssten selbst Kredite aufnehmen und Zinsen zahlen, fügte Müller hinzu. „Verbraucher dürfen nicht als schnelle und zusätzliche Refinanzierungsquelle von Unternehmen missbraucht werden“, meinte der Verbandschef.
Die Verbraucherschützer setzen sich stattdessen für einen Fonds ein, der die Liquidität der Reisebranche sichern soll. Statt Gutscheine verpflichtend zu machen, könnte zudem der Rückzahlungszeitpunkt für fällige Beträge bis maximal Ende April ausgedehnt werden.
Gesendet: Sonntag, 05. April 2020 um 08:00 Uhr
Von:
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Betreff: Fw: Corona; Reisen, Verbraucherrechte bleiben auf der Strecke
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktionen wiso und frontal 21,
die Deutschen sind Reiseweltmeister und tragen somit enorm dazu bei, dass die Reise- und Tourismus-Branche seit Jahrzehnten Zuwächse vermeldet. Doch was ich derzeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beobachte, veranlasst mich aktiv zu werden und einen Missstand öffentlich zu machen. Die bestehenden Verbraucherrechte dürfen nicht geopfert werden, um Reiseveranstalter zum Nachteil der Verbraucher zu retten. Wir alle sind von der Corona-Krise auf unterschiedlichste Weise betroffen – doch es kann nicht sein, dass das schwächste Glied der Kette, nämlich der Verbraucher, den größten Schaden davonträgt.
Viele, auch ich, haben eine Reise gebucht und mussten einen Teil oder den gesamten Reisepreis bereits vor Reiseantritt an den Reiseveranstalter entrichten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden und werden Reisen storniert; der Vertrag wird somit von Seiten des Reiseveranstalters nicht erfüllt. Weil die Leistungen nicht erbracht werden, hat der Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung der getätigten Zahlungen. Die Veranstalter bieten jedoch Gutscheine bzw. Umbuchungen an. Lehnt man dies ab, wird man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, hingehalten – sofern die Unternehmen überhaupt reagieren.
Man spielt hier auf Zeit, damit der Gesetzgeber die Verbraucherrechte beschneidet und die Gewährung von Gutscheinen zur Regel wird. Dieses Vorgehen muss verhindert werden! Das Risiko ist viel zu hoch, dass einige Veranstalter insolvent werden und somit Tausende Verbraucher ihr Geld nicht mehr zurückerstattet bekommen und quasi die Zeche zahlen, ohne selbst mitgetrunken zu haben. Dass die sogenannte Insolvenzsicherung, die Reisende vor der Zahlungsunfähigkeit der Reiseveranstalter schützen soll, bei weitem nicht ausreicht, um allen Reisenden die Kosten in vollem Umfang zurückzuerstatten, hat allein schon die Pleite von Thomas Cook gezeigt – und das war nur ein Reiseveranstalter, der aus anderen Gründen zahlungsunfähig wurde. Zudem muss bedacht werden, dass viele Menschen ihre Urlaubswünsche aufgrund von Kurzarbeit, Lohnkürzungen etc. unter Umständen nicht mehr realisieren werden können; gerade diese Personen benötigen das Geld, keinesfalls einen Gutschein, den sie nicht einlösen können, weil sie aufgrund der verschlechterten privaten Finanzlage gar nicht mehr in der Lage sind, zu verreisen.
Die Reisebranche erwartet von ihren Kunden Verständnis. Doch umgekehrt drängt sich mir die Frage auf, wie Veranstalter in der Vergangenheit auf Reisemängel der Gäste reagiert haben. Leider nicht so, wie man es sich als Betroffener gewünscht hätte. Unzählige Foren und Verbraucherzentralen zeichnen hierzu ein düsteres Bild. Die meisten Reisenden konnten ihre Ansprüche nicht durchsetzen, fühlen sich ohnmächtig und sind frustriert. Getoppt wird das Ganze durch die außergerichtliche Streitbeilegung; diese beruht auf Freiwilligkeit, d.h. der Veranstalter muss dem Kunden lediglich mitteilen, welche Schlichtungsstelle zuständig ist, am Verfahren selbst jedoch nicht teilnehmen; das Ganze erscheint mir somit wie ein zahnloser Tiger.
Umso wichtiger ist es nun, dass die Verbraucherrechte gestärkt werden und eine breite Öffentlichkeit dafür kämpft, bevor Lobbyisten im Sinne der Reisebranche auf den Gesetzgeber, zum Nachteil des Verbrauchers, Einfluss nehmen. Aus diesem Grunde habe ich mein Schreiben verfasst und bitte Sie, mich in meinem Anliegen zu unterstützen, indem Sie die Thematik einem breiten Publikum näher bringen und die Zuschauer ermuntern, Forderungen an die Politik zu stellen, die Verbraucherrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Petra B.
Die Zwangsgutscheine sind endlich vom Tisch, ein Dank an EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Viele Kunden haben große Probleme bei der Rückerstattung, siehe Link: de.trustpilot.com/review/www.berge-meer.de
– Keine Antwort auf Mails
– Schreiben der Anwälte bleiben unbeantwortet
– Keine Antwort auf Mahnung mit Fristsetzung
Frage an Fr. Lauckenmann: Was kann darüber hinaus unternommen werden?
Wir müssen regelrecht um unser Geld betteln, die Rechtslage ist doch eindeutig. Konsequenzen!
Wir haben unseren Partneranwalt, Herrn Aydin, gefragt. Er schrieb: „im nächsten Schritte wäre Klage zu erheben, um die Forderung durchzusetzen.“
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin wenden, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Marion Harms,
Meine beim Seereisedienst , Duisburg, gebuchte Kreuzfahrt ( € 696,00 angezahlt). Wurde am 31.03.20 abgesagt. Ohne Rückzahlung meiner Anzahlung. Telef. ist niemand zu erreichen, es läuft ein Band mit der Aussage, „Sie können sich auf uns verlassen“ Welch ein HOHN!!! Mails wurden nicht beantwortet. Erst nach massiven Druck wurde mir mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme der Reederei gewartet wird. Lt. Webseite der Reederei müssen sich Kunden an ihr Reisebüro wenden.
Ich schließe mich 100% an!
Bin auch ein Opfer der Willkür von Berge und Meer.
Rückerstattung von 5500.- steht aus.
Fristen werden nicht eingehalten. Null Kommunikation. Stellen sich einfach Tod.
(vlt. sind sie es ja….scherz)
Werde jetzt über Anwalt Klage einreichen.
Hier hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet.
Ich zweifle am Rechtsstaat, wenn diese Lösung Rückwirkend kommt!
Ich schließe mich den obigen Erfahrungen an, ich habe für eine bezahlte und storniert Reise bei fitreisen über Ostern eine Gutschrift mit Bestätigung der Zahlungsfreigabe und mehrmaligen Vertrösten auf die Rückzahlung bekommen. Das zieht sich jetzt 4 Wochen hin. Ich hoffe sehr dass die Rückzahlung bestehen bleibt und nicht durch eine Gesetzesänderung gekippt wird, das wäre in höchstem Maße verbraucherfeindlich. Die Rückzahlung 2021 durch die Bundesregierung ist doch unrealistisch.
Ich kann dem nur zustimmen. Ich bettele auch schon seit 4 Wochen der Erstattung meiner Reisekosten hinterher. Trotz Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens, kam weder eine Antwort noch die Erstattung.
Gerichtlichen Mahnverfahren wird wohl von den Veranstaltern widersprochen wie man so hört. Hier wird der Kunde gezwungen sein Recht gerichtlich einzufordern und die Veranstalter haben Narrenfreiheit, weil ein Gesetz sich ändern „könnte“
Das macht einen nur noch wütend und fassungslos.
Diesem Beitrag muss ich in jeder Weise Zustimmen. Die Forderung zu einer Gutscheinlösung, die geschätzte 70% der Reisenden ablehnen wäre die größte Dreistigkeit schlechthin. Ohnehin werden Bettenbanken bzw. sogenannte X-Veranstalter Kunden derzeit aus allen ausgenommen und wie Kunden 2. Klasse behandelt.Restzahlung en sollten mit Aussicht auf Vertragsbruch auch ohne Folgen einbehalten werden dürfen… Mal davon abgesehen, wieviele durch das Verhalten der Veranstalter niewieder verreisen werden.
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
in vielen Portalen lese ich von der Willkür der Reiseveranstalter.
Meine Fragen:
Wann tritt die Verbraucherzentrale bzw. der Verbraucherschutz endlich medial in Erscheinung und fordert bei der Ministerin für Justiz u. Verbraucherschutz, Frau Lambrecht, die bestehenden Rechte massiv ein, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.
Wie kann öffentlicher Druck erzeugt werden und eine Gegeninitiative gestartet werden?
Allein nicht machbar!
Petra B.
Betreff: von Veranstalter stornierte Reise für den 12.4.2020
Ich hatte bei TUI gebucht, konnte nicht kostenlos stornieren (Buchungen vor dem 29.2.2020).
Jetzt kam von TUI eine Storno-Rechnung/Bestätigung, über die Reiserücktrittsversicherung. Dieser war mit der Anzahlung schon bezahlt. Die Gutschrift der Reise ist auch wieder als „Restzahlung“ aufgeführt, abzüglich der Reiserücktrittsversicherung.
Fragt sich, ob ich diese Versicherung bezahlen muss wenn der Veranstalter alles storniert hat.