Gutscheinlösung für Pauschalreisen: Frage an den Tourismusbeauftragten.
Frau Karin L. schrieb am 27.3.2020 an den Tourismusbeauftragten der Bundesregierung und setzte uns in CC:
Sehr geehrter Herr Bareiss,
als Wirtschafts-Staatssekretär und Tourismusbeauftragter der Bundesregierung haben Sie, so war aus einem Artikel zu erfahren, Sorgen, dass Tourismusveranstalter in Schwierigkeiten wegen enormer Rückerstattungen für ausgefallene Reisen kämen und befürworten daher eine Gutscheinlösung.
Haben Sie auch darüber nachgedacht, wie viele der Reisenden, die bereits Gelder gezahlt haben auch durch die Ausnahmesituation in finanzielle Schwierigkeiten geraten und gerade daher die Rückerstattung der Gelder dringend benötigen.
Unser Veranstalter hat uns einen befristeten Gutschein bis 31.12.2021 angeboten. Wissen wir denn, ob wir nach Corona auf Jahre hinaus überhaupt in der Lage sind zu reisen, ob wir uns das finanziell noch leisten können? Verfällt dann der Gutschein?
Natürlich ist die jetzige Situation eine Ausnahmesituation. Aber dennoch kann man doch nicht Sinn und Verstand ausschalten und wie leider von eifrigen Politikern so oft, wenigen Großen beispringen und dafür bestehende Gesetze aushebeln (BGB § 651h) und Tausenden Bürgern, die für ihre Urlaubsreisen gespart und bezahlt haben, einfach so eine rote Karte zeigen. Alle diese Bürger haben auf gesetzliche Regelungen vertraut und ihren Reisepreis vor Antritt der Reise entrichtet – und stehen jetzt im Regen. Meinen Sie diese Bürger hätten eine Reise gebucht oder Ihre Partei gewählt, wenn sie gewusst hätten, auf welche schrägen Vorschläge Sie kommen?
Wenn dies Ihre Vorstellung und die Vorstellung Ihrer Partei von Bürgernähe ist, dann haben Sie sich gerade klassisch disqualifiziert.
mit freundlichen Grüßen
Karin L.
Wir schrieben Frau L.:
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Antwort bekommen haben.
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/veranstaltungen-und-reisen-wegen-corona-abgesagt-hier-finden-sie-wichtige-informationen/
Frau L. schrieb uns am 1.4.2020:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bislang hat Herr Bareiss nicht reagiert. So wie ich ihn inzwischen im ZDF Interview erlebt habe und einiges über ihn aus seinem Wahlkreis nachgelesen, rechne ich auch nicht mit einer Antwort.
Die Erstattung des Reisepreises haben wir inzwischen bei Wolters-TUI angemahnt, mit Frist 05.04.2020. Danach werden wir ins gerichtliche Mahnverfahren gehen. Auch das Reisebüro reagiert nicht, ist auch telefonisch nicht erreichbar. Heute habe ich mit einer Kooperationspartnerin telefoniert, im Gespräch kamen wir auf die abgesagten Urlaube und es hat sich herausgestellt, dass sie in der gleichen Situation ist, auch mit Wolters-TUI. Auch sie versucht vergeblich eine Reaktion und Antwort zu erhalten.
Ärgerlich ist, dass TUI 1,8 Mrd Euro zugesagt bekommen hat und gleichzeitig bei kleinen Reisebüros die Provisionen einfordert. So hat das Reisebüro in Wald-Michelbach berichtet. Leider wird das Thema Gutscheinlösungen in den Medien nur passiv kommuniziert und berichtet. Ggfls. könnte hier die Verbraucherzentrale für eine deutlichere Kommunikation sorgen.
Sollte in meinem Fall eine Reaktion von Wolters-TUI erfolgen, werde ich Sie auf dem Laufenden halten, auch über den Fortgang des Mahnverfahrens.
Guten Tag
Ich frage mich auch wie lange ich noch warten soll?! Unsere Reise wurde von Tui am 21.3. storniert, am 13.3. hat man aber noch die Restzahlung von über 8’000 Euro eingezogen. Wir forderten dann per Einschreiben unser Geld ein – keine Reaktion. Dann kam das allgemeine Mail von Tui am 14. April mit Wahl für Gutschein oder Rückerstattung, diese würde ab dem 23.4. erfolgen. Umgehend die Rückvergütung angefordert und bis heute keinen Zahlungseingang auf unserem Konto resp. Kreditkarte!
Es stellt sich eigentlich die Frage, warum die alten Römer den Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) definiert hatten und unsere Politiker nun meinen, man kann rückwirkend das Bürgerliche Gesetzbuch einfach mal ändern? Warum schaffen wir nicht gleich einfach das BGB ab?
Sicherlich ist das eine spezielle Situation – aber dann lieber jetzt eine Bereinigung als eine 2-Jahres-Hängepartie. Vor allen Dingen ist das Vertrauen ohnehin weg -wer wird denn ohne Sicherheit noch buchen?
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/
Schön, dass es tatsächlich auch noch öffentliche Aktivitäten im Sinne der Verbraucher gibt.
Ich vermisse eine massive, ständige Aktivität der Verbraucherschutzverbände in TV, Radio, Internet und Tagespresse.
Auch für viele große Unternehmen versucht jetzt die Tourismusbranche massiv die Politik für Ihre Interessen zu beeinflussen. Die Politiker gehen darauf ein und erlauben damit die Kundengelder für ZWANGSURLAUB und billige Kredite zu missbrauchen.
Der Kunde fällt hinten runter. Fürchterlich.
https://verbraucherschutz.de/gutscheinloesung-verbraucherrechte-bleiben-auf-der-strecke/
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wirklich sehr Interessant wie uns die Reiseveranstalter aber auch die Politiker verarschen. Unsere Reise mit Wolter Tui Rundreisen hätte am 12.04.2020 beginnen sollen. Wurde am 23.03.2020 per Mail abgesagt.Mit einer sehr netten Mail in denen Tui uns mitteilt, dass Sie auf die Bundesregierung hofft und gleiche Szenarien wie in Italien und Frankreich angewendet werden. Einfacher gesagt Gutschein statt Kohle.Widerruf zwecklos.Einfach eine bodenlose Frechheit.
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/
Vielen Dank für das “Aktiv” werden. Ich habe jetzt drei Gutscheine bekommen und der erste Reiseveranstalter (ansässig in Frankreich) ist in die Insolvenz gegangen. Der Gutschein ist für mich Wertlos. Ich bin mega genervt und enttäuscht und jetzt fehlt mir auch schlicht das Geld und nicht nur der Urlaub. Eine Erstattung als Geldzahlung hätte ich mir mehr gewünscht. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber die “Gutscheinlösung” als inakzeptabel einstuft
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/