„auch hier handelt Air Berlin im Rahmen des Insolvenzverfahrens korrekt.“
Frau Claudia G. schrieb uns am 24.8.17:
Ich wollte gerade bei Air Berlin einen Flug nach Berlin buchen und dazu einen Gutschein in Höhe von 150,00 € einlösen. Am Telefon der Hotline der Fluggesellschaft erhielt ich die Information, dass die Einlösung von Gutscheinen aufgrund des Insolvenzverfahrens nicht möglich sei.
Ist das rechtens?
Ist der Wert verloren?
Ich wäre über eine Information Ihrerseits sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Claudia G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an unseren Partneranwalt, Herrn Aydin weiter und erhielt die nachstehende Zuschrift:
Hallo Frau Lauckenmann,
auch hier handelt Air Berlin im Rahmen des Insolvenzverfahrens korrekt.
Mit besten Grüßen
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Vincent Aydin
Rechtsanwalt
E-Mail: [email protected]
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation*
www.mea-ra.de