Gothsfashion: Endlich Geld zurück nach über 3 Jahren!
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich wende mich heut an Sie, da ich vor kurzem durch Recherchen im Internet auf Ihre Seite aufmerksam wurde. Einige Berichte kamen mir beim Durchlesen sehr bekannt vor.
Ich hatte auch 2010 im Internetshop „Goodpricesforyou“ des Herrn Hund eine Bestellung getätigt. Die Abläufe waren genau dieselben, wie auf ihrer Seite oft berichtet.
Leider hatte ich aus gedachtem Mangel auf Erfolgsaussichten und der Einstellung privater Ereignisse die Verfolgung weiterer Bemühungen in der Sache eingestellt.
Meines Wissens ist der Anspruch auf Rückzahlung aber noch nicht verjährt.
Vielleicht können sie mir in dieser Angelegenheit behilflich sein und diese zum Abschluss bringen oder mir Wege dahin aufzeigen. Ich wäre Ihnen sehr zum Dank verbunden.
Ich habe am 03.11.2013 wieder Kontakt zum Herrn Hund aufgenommen und ihm eine Mail zukommen lassen.Ich habe Herrn Hund noch einmal auf seine unterlassene Rückzahlung aufmerksam gemacht und ihm eine Frist bis zum 17.11.2013 gesetzt.Bis heute 18 Uhr ist keine Zahlung auf mein Konto eingegangen und wie wir uns denken können,auch nicht erfolgen wird.Auf Meine Mail hat er ebenfalls nicht reagiert.
Solchen Personen, wie Herrn Hund, müssen Grenzen gezeigt werden und dürfen mit ihren Machenschaften nicht durchkommen!
Ich habe Ihnen den gesamten Schriftverkehr mit Herrn Hund als Anhang mitgeschickt.
Mit freundlichen Grüssen
L.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 14.11.13 Herrn Hund weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr L.
bereits vor fast 3 JAHREN wurde der Kaufbetrag nebst Zinsen an Sie überwiesen. Nach dieser langen Zeitdauer bemängelten Sie gegenüber Ihrer „Freundin“ Frau Lauckenmann, dass Sie keine Erstattung erhalten hätten. Daraufhin habe ich mich an meine damalige Geschäftsbank gewendet u. der Buchungsvorgang wird noch einmal nachgeprüft. Auch, wenn ich noch keine Antwort von der Revision bisher erhielt, wurde belegbar mit dem Kontoauszug die Überweisung nun noch einmal veranlasst.
Mit freundlichem Gruß
J.Hund
Am 20.11.13 schrieb uns Herr L.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie Sie sich denken können, habe ich das Geld von Herrn Hund nicht überwiesen bekommen, genauso wenig,wie sich Herr Hund bei mir gemeldet hat.Mit anderen Worten: Er sitzt das Problem aus!
Was würden Sie mir als weitere Vorgehnsweise empfehlen?
Soll ich eine Anzeige wegen Betrug`s gegen Herrn Hund erstatten?
Wie verhält es sich mit der Verjährung?Ich müsste da noch im Rahmen liegen?
Vielen Dank im voraus.
MfG L.
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn Hund nochmals an.
Am 10.12.13 schrieb uns Herr L.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich wollte Ihnen mitteilen,daß Herr Hund mir gestern das ausstehende Geld überwiesen hat.
Ich bin erstaunt,wie doch mit relativ wenig Aufwand dem Herrn Hund auf die Sprünge geholfen werden konnte.
Ich möchte mich bei Ihnen als „neu gewonnene Freundin“ ;0) für ihre Hilfe und Bemühung bedanken!
Bleiben Sie dran,daß solchen Leuten das Handwerk gelegt wird und Sie mit ihren schützenden Grüßen noch vielen betroffenen Menschen helfen können.
MfG L.