Verena Wessel schrieb folgende Nachricht:
Wir haben ein Problem mit GMX Top Mail. Am 30.8.2009 erhielten wir eine Geburtstagsmail von GMX, mit einem Link „hier klicken, um Ihre Überraschung auszupacken“. Nach Öffnen enthielt diese Überraschung den GMX Top mailVertrag, was wir aber überhaupt nicht erkennen konnten. Ohne über einen Vertrag von GMX informiert zu werden, erhielten wir am 29.12.2009 die erste Mahnung über 29,94 Euro. Da wir keinen TopMailVertrag abgeschlossen hatten, riefen wir bei der Rechnungsstellung an und wurden sehr unfreundlich an den GMX Service nach Karlsruhe verwiesen. Nach Recherche bei Google über TOPMail haben wir Widerspruch nach BGB § 353 Absatz 2( keine deutliche Belehrung über mein Widerspruchsrecht in Textform erhalten)am 31.12.2009 per Fax und per Einschreiben eingelegt.
Am 18.1.2009 kam ein Antwortschreiben von GMX, in dem der Widerspruch mit dem Hinweis abgelehnt wurde, weil die Frist verstrichen war. Die Kündigung wurde zum 31.11.2010 bestätigt.
Der Vertrag sei ordnungsgemäß zustandegekommen.
Bitte helfen Sie uns, damit wir nicht für diesen Betrug ein Jahr lang Geld bezahlen müssen.
Verbraucherschutz.de erhielt am 11.3.13 nachstehenden Kommentar von einem Verbraucher:
LG München I: GMX muss AGB ändern
11.12.03
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20031211182850.html
GMX bewegt sich immer noch in der Grauzone. Die Unwissenheit und die Angst der User wird ausgenutzt. Übrigens, es gibt Mailprovider die ne Menge bieten. Da gibt´s auch kostenplichtige Tarife, da braucht man keine Kontonummer anzugeben, weil die Tarife automatisch auslaufen und man automatisch auf den kostenlosen Tarif geschaltet wird. Geht doch mal “Direct” dahin.