FlexGas verweigert uns eine konkrete Antwort auf unsere Frage: Warum wird eine 50% Preissteigerung der Zulieferer bei Ihnen mit 80% an den Verbraucher weitergegeben?
Rolf M. schrieb am Dienstag, 24. Januar folgende Nachricht:
Guten tag, ich habe im Febr. 2011 den Gasanbieter gewechselt und der EWE zur Fa. Flexgas über das Portal Verivox. Ich habe auf Grund des Verbrauches (36.161 kWh) eine Vorauszahlung von 1615,00 geleistet. Heute bekomme ich Schreiben und soll für 2012, bei gleicher Kalkulationsgrundlage (36.161 kWh) eine Vorauszahlung von 2.972,78 zahlen. (plus 85%) Der scheint mir sehr unseriös. Die Fa. FlexGas spricht von einer Tarifanpassung.
Bitte eine Beschwerde einreichen.
Ich bitte um eine Stellungnahme der Fa. FlexGas
Betreff: Vertragsnummer …………………
Wir leiteten die Beschwerde am Donnerstag, 26. Januar 2012 15:05 weiter:
An: [email protected]
Sehr geehrter Herr Martin Rothe, sehr geehrter Herr Happ,
die nachstehende Beschwerde erhielten wir von einem Verbraucher, dessen Kontaktdaten uns bekannt sind, die wir aber aus Datenschutzgründen nicht alle mit senden.
Wir bitten kurzfristige Stellungnahme bis zum 02.02.2012.
Am Freitag, 27. Januar 2012 16:19 erhielten wir nachstehende E-Mail:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 26.01.2012 teilen wir Ihnen folgendes mit:
Leider ist es so, dass sich ein wichtiger Preisbestandteil unserer Kalkulation, der Einfuhrpreis für Erdgas, sehr stark erhöht hat. Der Anstieg betrug allein zwischen September 2009 und Februar 2011 mehr als 50 Prozent. Wir sehen uns außer Stande, diesen Anstieg für unsere Kunden vollständig abzufangen.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass FlexGas als seriöser Anbieter kostendeckend arbeiten muss. Dies dient auch der langfristigen Versorgungssicherheit unserer Kunden. Dennoch ist es uns gelungen, weiterhin einer der günstigsten Versorger zu sein.
Freundliche Grüße
Susanne K.
Assistentin des Geschäftsführers
FlexGas GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Am Dienstag, 7. Februar 2012 18:05 fragten wir nach:
Sehr geehrte Frau K.
Sie schreiben von einer 50 % Preissteigerung der Gaslieferer und erhöhen die Preise selbst um 85% ?
Die Frage des Verbrauchers nach der Seriösität der Tarifanpassung ist daher mehr als berechtigt. Besteht ein sofortiges Kündigungsrecht?
Mit schützenden Grüßen
Brigitte Lüllau
Donnerstag, 9. Februar 2012 15:57 erhielten wir nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 07.02.2012 teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die Beschaffungspreise auf dem Gasmarkt sind in der Vergangenheit gestiegen. Somit können die Konditionen, die wir bei Vertragsabschluss für 12 Monate zugesichert haben, leider nicht mehr gewährt werden.
Da es sich um keine Preisanpassung, sondern um ein Angebot für das weitere Belieferungsjahr handelt, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Freundliche Grüße
Susanne K.
Assistentin des Vorstands
FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Verbraucherschutz.de schreib am Montag, 13. Februar 2012 12:49
Sehr geehrte Frau K.,
wenn es sich tatsächlich um ein Angebot handelt, dann kann Ihr Kunde es ja ablehnen und kein Gas mehr von Ihnen abnehmen. Wenn es sich aber um einen Vertrag handelt und der Kunde in Vorkasse gehen soll, weil nach Ihrer Argumentation die Preise angestiegen sind, handelt es sich nicht um ein Angebot sondern um eine vertragliche Änderung, welche der Kunde nicht akzeptieren muss. Ein Preisanstieg um 80% ist das nicht sittenwidrig?
In Ihrer vorherigen mail vom 27.01.2012 16:19 Uhr schreiben Sie:
Leider ist es so, dass sich ein wichtiger Preisbestandteil unserer Kalkulation, der Einfuhrpreis für Erdgas, sehr stark erhöht hat. Der Anstieg betrug allein zwischen September 2009 und Februar 2011 mehr als 50 Prozent. Wir sehen uns außer Stande, diesen Anstieg für unsere Kunden vollständig abzufangen.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass FlexGas als seriöser Anbieter kostendeckend arbeiten muss. Dies dient auch der langfristigen Versorgungssicherheit unserer Kunden. Dennoch ist es uns gelungen, weiterhin einer der günstigsten Versorger zu sein.
Am 09.02.2012 ist der Preisanstieg plötzlich ein Angebot…. merkwürdig. Also ich kann Ihre Aussagen nicht auf einen Nenner bringen, erklären Sie mir bitte abschließend welche Sachlage nun zutrifft:
Angebot ?
Vertragsänderung mit einer neuen Vorkassenzahlung, die den Anstieg der Einfuhrpreise abfängt
FlexGas antwortete am Mittwoch, 15. Februar 2012 08:57
Sehr geehrte Frau Lüllau,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 13.02.2012 teilen wir Ihnen folgendes mit:
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt mit der Belieferung durch FlexGas. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Post direkt an die FlexGas zu richten. Vergleichen Sie hierzu unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 2.4, 2.5.
Sofern ein Kunde nach Erhalt des Vertragsverlängerungsschreibens nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist kündigt, gelten ab dem neuen Belieferungsjahr die Konditionen der Vertragsverlängerung.
Gern erklären wir Ihnen die Gründe für die Preisänderung:
Zunächst einmal ist der Gaspreis ein Marktpreis. Das heißt, er orientiert sich an den Preisen anderer Energieträger, zu denen er in Konkurrenz steht. Bei der Stromerzeugung ist das beispielsweise die Steinkohle, bezüglich des Wärmemarktes ist es überwiegend das Heizöl.
Gaspreise sind aber auch von politischen Ereignissen abhängig. Wie Sie sicherlich auch in den Nachrichten verfolgt haben, sorgen insbesondere die politischen Entwicklungen in arabischen Ländern schon seit Jahresbeginn für hohe Gas- und Ölpreise. Weil der Gaseinkaufspreis zahlreicher Grundversorger an den Ölpreis gekoppelt ist und führt dies derzeit zu deutlich höheren Kosten.
Auch die Energiewende, also die Hinwendung zum Ökostrom, wirkt sich auf die Kosten für Erdgas aus. Gaskraftwerke gelten in der Energiebranche als Alternative zur Kernkraft, wodurch der Gasbedarf derzeit deutlich steigt – und damit der Preis für Erdgas.
Wie Sie sehen, sind Gaspreiserhöhungen also von Zeit zu Zeit notwendig und nicht abwendbar, wenn sich der Markt stark verändert.
Freundliche Grüße
Susanne K.
Verbraucherschutz.de antwortete am 27.02.2012.
Sehr geehrte Frau K.
Sie gehen nicht auf unsere Antwortmail vom 13.02.2012 ein !!! Die Mail vom 13.02.2012 hatte folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Frau K.,
wenn es sich tatsächlich um ein Angebot handelt, dann kann Ihr Kunde es ja ablehnen und kein Gas mehr von Ihnen abnehmen. Wenn es sich aber um einen Vertrag handelt und der Kunde in Vorkasse gehen soll, weil nach Ihrer Argumentation die Preise angestiegen sind, handelt es sich nicht um ein Angebot sondern um eine vertragliche Änderung, welche der Kunde nicht akzeptieren muss. Ein Preisanstieg um 80% ist das nicht sittenwidrig?
In Ihrer vorherigen mail vom 27.01.2012 16:19 Uhr schreiben Sie:
Leider ist es so, dass sich ein wichtiger Preisbestandteil unserer Kalkulation, der Einfuhrpreis für Erdgas, sehr stark erhöht hat. Der Anstieg betrug allein zwischen September 2009 und Februar 2011 mehr als 50 Prozent. Wir sehen uns außer Stande, diesen Anstieg für unsere Kunden vollständig abzufangen.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass FlexGas als seriöser Anbieter kostendeckend arbeiten muss. Dies dient auch der langfristigen Versorgungssicherheit unserer Kunden. Dennoch ist es uns gelungen, weiterhin einer der günstigsten Versorger zu sein.
Am 09.02.2012 ist der Preisanstieg plötzlich ein Angebot…. merkwürdig. Also ich kann Ihre Aussagen nicht auf einen Nenner bringen, erklären Sie mir bitte abschließend welche Sachlage nun zutrifft:
Angebot ?
Vertragsänderung mit einer neuen Vorkassenzahlung, die den Anstieg der Einfuhrpreise abfängt ?
Bitte beantworten Sie unsere Fragen !!!!!!!
Sollten wir bis zum 01.03.2012 keine konkreten Antworten erhalten werden wir, den Mailverkehr unter der Rubrik Warnungen veröffentlichen.
Wir erhielten nochmals die Email vom 15.02.2012 und schrieben abschließend an Frau K. von FlexGas am Donnerstag, 1. März 2012 13:54
Sehr geehrte Frau K:,
Ihre Nachricht enthält marktübliche Informationen, die immer wieder publiziert werden.
Die Frage war doch eine andere! Warum wird eine 50% Preissteigerung der Zulieferer bei Ihnen mit 80% an den Verbraucher weitergegeben?
Es sollte auch in Ihrem Interesse sein Ihre Kunden aufzuklären in dem Sie die Ihnen gestellten Fragen transparent und ehrlich beantworten.
Da dies leider nicht der Fall ist und wir von Ihnen widersprüchliche Aussagen zu den vom Verbraucher und uns gestellten Fragen oder gar keine Antwort erhalten, werden wir nun diesen Schriftverkehr unter der Rubrik Warnungen veröffentlichen
Am Donnerstag, 1. März 2012 15:32 erhielten wir folgende Antwort, bzw. keine Antwort!
Sehr geehrte Frau Lüllau,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.02.2012.
Wir teilen Ihnen mit, dass mit unserer Nachricht vom 15.02.2012 Ihre gestellten Fragen beantwortet wurden.
Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation.
Freundliche Grüße
Susanne K.
Assistentin des Vorstands
FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Zwischenzeitlich hatte Herr Rolf M. bereits seinen Vertrag gekündigt und bekam danach wieder ein Angebot!
Das hat nichts mit Einkaufspreisen zu tun, sondern scheint eine generelle Geschäftspolitik von Flexgas zu sein. Erstes Jahr sollte ich 90 Euro zahlen (günstig!), im zweiten Jahr nun 150 Euro!!! Habe natürlich gekündigt.
Habe ordnungsgemäß gekündigt, da der hiesige Lieferant fast die gleichen Preise hat.
Weniger Mieter haben einen geringeren Verbrauch bei der letzten Ablesung ergeben.
Die Schlussrechnung vom 30.10.2012 weist ein Guthaben von 264,24 Euro aus.
Trotz mehrfacher Mahnung erhalte ich den Betrag nicht zurück überwiesen.
Es ist ein ganz unserioses verhalten.
Nicht zu empfehlen.
Nachdem ich am 22.01.2013 eine Mahnung per Einschreiben-Rückschein zu Flexgas gesandt habe, bekomme ich heute ein Schreiben