„Obwohl mein schwerst mehrfach behinderter, erwachsener Sohn in meinem Haushalt lebt, erkennt die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg die Gründe zur Beitragsbefreiung nicht an“
Frau Birgit S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da es sich bei dem Beitrag um eine Abgabe pro Haushalt handelt, mein schwerst mehrfach behinderter, erwachsener Sohn in meinem Haushalt lebt, alle erforderlichen Merkzeichen, 100 % Behinderung, H, RF A, AG, B vorliegen, der Ausweis unbefristet Gültigkeit besitzt – erkennt die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg die Gründe zur Beitragsbefreiung nicht an.
Ich habe ordnungsgemäß den Antrag auf Befreiung gestellt, alle erforderlichen Unterlagen mehrfach beigebracht, leider vergeblich. Zwischenzeitlich liegt ein Festsetzungsbescheid vor.
Dazu werde ich erneut in Widerspruch gehen.
Was kann ich noch tun?
Soll ich, wie empfohlen unter Vorbehalt zahlen, um Vollstreckungsmaßnahmen, bzw, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren abzuwenden, bzw. eventuelle Rechtsansprüche zur Rückzahlung geltend machen zu können?
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
Können Sie mir bei der Klärung behilflich sein?
Vielen Dank für eine Rückmeldung und Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
Birgit S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an den Beitragsservice weiter und bat diesen mit Frau S. Kontakt aufzunehmen. Frau S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zuerst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen mir behilflich zu sein.
Gerade eben hatte ich einen Rückruf von der Abt. Beitragskommunikation des WDR.
Darin wurde mir erklärt, dass der Gesetzgeber eine Familiensituation wie unsere nicht zur Befreiung vorsieht.
Sprich lediglich der Wohnungsinhaber, bzw. dessen Ehemann, bzw. dessen eingetragener Lebenspartner kann auf Antrag befreit werden.
Da weder mein Mann noch ich schwerbeschädigt usw. sind, liegt auch kein Befreiungsgrund vor.
Unser Sohn findet angeblich laut Gesetzgeber keine Berücksichtigung.
Ob diese o. a. Aussage stimmt muss ich erst einmal nachprüfen und muss dann ggf. in Widerspruch gehen, unter Vorbehalt zahlen, in der Hoffnung, dass derzeitig anhängende Verfahren, die Rechtsprechung ändern.
Auf meinen Hinweis zum Thema Gleichstellungsbehandlung – sprich bei Beantragung von z. B. Prozeßkostenhilfe usw. werden wir als Eltern stets mit in die Berechnung genommen,
jedoch geht es darum eine finanzielle Entlastung in Anspruch zu nehmen, zählt unser Sohn nicht.
Können Sie mir eventuell eine Empfehlung zur Vorgehensweise geben?
Mit freundlichen Grüssen
Birgit S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau S.,
es ist wirklich unglaublich, was die GEZ sich erlaubt!
Da dieser Vorgang aber einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen,
muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt aufzusuchen.
Sie können Sie Ihre Anfrage gern an unseren Partner
Rechtsanwalt Sebastian Carl [email protected]
Homepage: http://www.anwalt-carl.de
senden, der gerade selber für sich und einen Familienangehörigen gegen die GEZ vorgegangen ist.
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