Unklare Zahlungsaufforderungen der GEZ. Wer hat die auch bekommen?
Herr Alexander w. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Ende des Jahres 2012 haben sich die Richtlinien bei der GEZ verändert, sodass ”alle das gleiche zahlen müssen”.
Auch ich habe für das erste Quartal meine Gebühren überwiesen. Nur gab es schon auf der Rechnung für das erste Quartal einen unbekannten Posten von rund 10€, welcher in keinster Weise aufgeschlüsselt war.
Ich überwies also nur den fälligen Betrag un schrieb die GEZ in Januar ZWEI MAL im Abstand von zwei Wochen per Mail, um die unbekannte Summe zu erklären. Es kam bis heute keine Reaktion. Ich verweigere mich aber auch bei einer sündhaft teuren Hotline anzurufen, wenn ich schön als Single ohne Digitale geräte diese Gebühren zahlen muss.
Ich erhielt nun erneut eine Zahlungsaufforderung, die fälligen 10,48€ ”Rundfunkgebühren” zu zahlen. Ich kann aber nachweisen, alles stets gezahlt zu haben. Auch dies schrieb ich in einer erneuten Mail an die GEZ, bisher ohne Rückmeldung.
Die Problematik an der Sache.. Welche Möglichkeiten habe ich, dass die GEZ auf meine Fragen antwortet und mir nicht weiterhin Aufforderungen und schon bald Mahnschreiben zusendet. Ich habe dieses Problem schon mehrfach in Internetforen gelesen nur bisher ohne Lösung.
Es kann doch nicht sein, dass die GEZ ”frei Schnauze” Zahlungsauffordeerungen ausstellen kann ohne diese in jeglicher Form zu erklären und dann noch nicht einmal auf Anfragen zur Klärung der Problematik zu reagieren. Ich finde das eine große Frechheit!!
Über eine Meinung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!
Freundliche Grüße
Ich bin leider seit Mai 2017 arbeitslos und bekomme nur noch 838,50 Euro. Habe zudem eine Schwerbehinderung von zurzeit 60%und habe darum gebeten von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Jetzt nach 3 Monaten kam die Antwort, dass der Befreiung nicht zugestimmt werden kann, da ich weder Sozialgeld noch Arbeitslosengeld II bekommen würde und Zitat: „somit werden de Voraussetzungen des §4 Abs. 1 Nr.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht erfüllt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab“.
Hallo Alexander,
schreib der GEZ unter Angabe der Rechnungsnummer ein Einwurfeinschreiben, als 3. Aufforderung, mit Fristsetzung von 10. Tagen, Deine Anfrage zur Rechnung zu beantworten. Bitte auch mit Hinweis darauf, dass Du sie bereits zweimal im Januar angefragt hast den unklaren Forderungsposten zu spezifizieren. Weise darauf hin, dass eine Zahlung erst dann erfolgen kann, wenn der Forderungsposten abschließend geklärt ist.Gibt’s keine Antwort darauf, geh zur nächsten Verbraucherzentrale.