gewerbeanmeldung.com / clever marketing verliert Klage vor Gericht.
Mit Urteil 561C84/20 vom 23.9.2020 Amtsgericht Moers wurde entschieden: „Bestehen bei einem Rechtsgeschäft Zweifel über das Handeln eines Vertragspartners als Verbraucher (§13 BGB) oder Unternehmer, ist nach der Wertung des Gesetzgebers in §13 Halbsatz 2 BGB von der Verbrauchereigenschaft auszugehen, was auch für die Beklagte gilt.“
Ihre Klage gegen die Verbraucherin wurde abgewiesen.
ein Meilenstein?! jedenfalls für die Beklagte kehrt endlich Ruhe ein. Das freut mich persönlich sehr!
Danke 🙂
Würdest du mir darüber mehr erzählen?
Meine E-Mail ist [email protected] 🙂