Gewährleistung, Garantie, Umtausch? Die wenigstens Verbraucher kennen alle ihre Rechte, wenn es um Gewährleistung und Garantie geht. Verbraucherschutz.de erklärt die wichtigsten Begriffe und Regelungen.
Jeder Kunde hat das Recht, ein defektes Produkt innerhalb von zwei Jahren umzutauschen oder reparieren zu lassen. Der Verkäufer muss dabei Organisation und Kosten, inklusiver Nebenkosten, tragen. Dieser Gewährleistungsanspruch gilt auch für reduzierte Ware. Dabei ist weder die Originalverpackung noch der Kassenzettel vonnöten – ein Kontoauszug reicht als Beweis für den Kauf des Artikels.
Ist ein Produkt defekt, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden vom Käufer verursacht wurde. Kann er dies nicht, nimmt der Gesetzgeber während der ersten sechs Monate an, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Die Beweislast liegt also zunächst beim Verkäufer.
Die Zeit der Reparatur für ein Produkt fällt nicht in die zweijährige Gewährleistungsfrist, sondern verlängert sich ihr entsprechend. Lässt ein Kunde seine Digitalkamera also nach fünf Monaten reparieren, hat er danach Anspruch auf 19 Monate Gewährleistung – nicht nur auf 18 Monate. Wird das Gerät dagegen gegen ein neues ausgetauscht, beginnt die Frist von vorn.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt es die Herstellergarantie. Diese ist freiwillig, der Hersteller versichert dem Kunden eine bestimmte Funktionsdauer und –eigenschaften. Allerdings liegt hier die Beweislast nicht beim Hersteller, sondern beim Käufer. Er muss beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorlag. Außerdem schließt die Herstellergarantie Nebenkosten wie Ein- und Ausbauten von Geräten oftmals aus.
Zuletzt der Umtausch: Hier gilt es zwischen dem Umtausch fehlerfreier Ware und dem defekter Ware zu unterscheiden. Bei letzterem greifen wieder Gewährleistungspflicht und Herstellergarantie. Möchte ein Kunde ein Produkt nur deshalb zurückgeben, weil es ihm nicht gefällt oder passt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Rückgabe zu akzeptieren. Die meisten Händler zeigen sich jedoch kulant und nehmen auch unbeschädigte Ware zurück – meist allerdings nur innerhalb der ersten zwei Wochen.
habe ende Dezember 2019 bei Lidl einen SilverCrest Akkustaubsauger erworben. Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre. Nun ist er kaputt gegangen er lässt sich nicht mehr einschalten. Lidl hat das an den Hersteller weitergeleitet der aber nicht dafür aufkommen möchte. Akku Schalter und alle zerbrechlichen Teile sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Staubsauger ist außer dem Saugrohr aus zerbrechlichem Plastik hergestellt worden.
Also ist die 3 Jährige Garantie nur auf dass Saugrohr.
Hallo ich habe ein A5 Samsung das ist 2016 und ist während der aufladen explodiert wer haftet dafür?
2017 11 03
Fa. Lidl – Gerät defekt nach 1,5 Jahren. Im Serviceheft der Fa. Ldl steht eine Garantieangabe von 3 Jahren. Rechnung liegt vor.
Jetzt wird die Annahme von Lidl abgelehnt. „..wir nehmen nur bis 8 Wochen..“.
„Wenden sie sich an den Produzenten…“.
Da macht es Amazon aber nach den gesetzlichen Vorgaben. Besser! Dort wird, wenn Amazon der Verkäufer ist, ohne Probleme (lt.Gesetz!) zurückgenommen.
Was ist das für eine Republik geworden – Deutschland -???
Ich kaufte mir von der Firma InnoCigs GmbH & Co. KG im Dezember 2015 eine E Zigarette. Das Display hatte nun einen Wackelkontakt. Die Reaktion war Sie sind schon aus der Garantie von 6 Monaten raus und die Hersteller Garantie von weiteren 6 Monaten ist auch rum. Gewährleistung angesprochen und wie ich von einem Fachmann weiß ist es ein Lötstellen Problem. Trotzdem keine gewährleistung trotz Platinen fehler = Hersteller Fehler.
Ende 2014 neues (SATA 9,5mm slim) DVD-Laufwerk gekauft, nach nicht einmal einem (1!) Jahr defekt, Verkäufer (gewerblich) reagiert nach einer ersten Mail (in der aufgefordert wird, das Lw an anderen Geräten zu testen) überhaupt nicht mehr.
Wie bzw wo kann man dieses unverschämte Verhalten abmahnen lassen ??
Vorsicht bei diesem Verkäufer:
SALCAR GmbH Deutscher Platz 4 Leipzig, erworben via eBay
Ich hab mir einen LED Hula Hoop gekauft und auf Grund fehlender Anleitung hab ich ihn bei der Erstbenutzung zerstört. Der Händler hat ihn repariert, möchte diese Kosten aber von mir erstattet bekommen. Muss ich zahlen oder kann ich mich auf Sachmangel beziehen?
Eine Frage habe mir einen neuen sehr teuren Fernseher gekauft
Beim auspacken ist gleich aufgefallen das das Gerät am Gehäuse Mängel aufweist zu sehen große spalten.
Ich also angerrufen und reklamiert da sagte der Verkäufer zu mir kein Thema zurück bringen wir tauschen um. Dann wollte ich zwei Tage später das gerät umtauschen wie besprochen aber nein da pack der Verkäufer das gerät aus, macht Fotos und sagt ich kann das gerät erst mal wieder mit nehmen wir klären das mit dem Hersteller ab.
Hallö’chhen,
IPhone 6, 7 Monate alt
-Display oben rechts leichte Bewegung
-Display reagiert nicht immer
-Akku spinnt manchmal, d.h. es lädt, er zeigt z.b.20%, ziehe das Kabel zeigt es 15%, sofort wieder anschließen zeigt 25%.
-Bleibt hängen, Apps stürzen ab
Zurücksetzen erfolglos
Laut Apple ist die Garantie verfallen,da eine Macke im Display ist( soll 300€ zuzahlen)! Da ich erst beim Handy Anbieter war, kann er bestätigen, dass die Macke erst danach enstandt!
Kann man da was machen?
Im September 2015 hat meine Tochter beim MediaMarkt ein Notebookvon HP gekauft. von Anfang an ging der Bildschirm aus wenn man das Stromkabel ins Gerät steckte. Bis heute viele Male reklamiert. Viele Male haben die Mitarbeiter „rebootet“ und behauptet der Fehler sei behoben. Der Fehler ist nach wie vor da. Jetzt unterstellt uns der Markt das wir nie reklamiert hätten weil wir die Mitarbeiter nicht namentlich benennen können. Angeblich gäbe es auch keine Gewährleistungspflicht von MediaMarkt.
So nun habe ich meine Rechtsanwalt eingeschaltet und der Verkäufer der Grundig Fernsehers musste mir den vollen Kaufpreis ertatten.
Hallo Leute,
Ende Dezember letzten Jahres kaufte ich mir ein neues iPhone 6…nun ging es vor 2 Monaten auf einmal nicht mehr an. Ich habe es zu Apple zur Reperatur geschickt. Die unterstellten mir, dass ich dieses Handy unauthorisiert reparieren lassen habe, sprich ich habe es von einem anderen Techniker öffnen lassen und nun fällt es aus der Garantie. Es fehlt ein Kontaktpin auf der Platine..dieser kann nur weg sein, wenn jemand diesen mutwillig entfernt hat..Von allein fällt nix raus.
Apple empfohl mir, ein neues bzw gebrauchtes iPhone zu kaufen weil die Reperatur teurer ist als das iPhone wert ist.
Da das iPhone innerhalb der Garantiezeit den Geist aufgegeben hat, bin ich nicht so blöd und schicke es zu einem „noname“-Techniker um dort nen Haufen Geld für die Reperatur zu bezahlen…stattdessen sandt ich es Apple zu.
Sie schickten mit es mit Bericht wieder zurück, dass es sich nicht im Originalzustand befinde.
Ich telefonierte mit dem Händler…die gute Frau versicherte mir, dass wenn ich es an die Händlerfirma zurückschicke, es über deren Garantie läuft und alles bestens abgewickelt werden könne…
Nundenn..habe das Gerät per retoure an den Händler geschickt und gestern kam die Mail, dass sie keine Reperaturen durchführen und ich mich mit Apple in Verbindung setzen soll…
Und nun weiß ich auch nicht weiter…stehe alleine mit dem Wissen da, dass ich es niemals habe öffnen lassen weil ich weiß, dass es sonst aus der Garantie fällt…
Weiß jemand evtl was ich tun kann ?
Nun da sollte man vielleicht einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Womöglich hat man Ihnen ein gebrauchtes Gerät verkauft?
Jedenfalls habe ich es schon erlebt das man Rückläufer oder Mängelware oder gar Ausstellungsstücke als neu verkauft, ohne dass man es auf den ersten Blick feststellt. Ist mir schon mehrmals passiert. Manche Händler verdienen sich an den Reparaturkosten eine goldene Nase, wenn in der eigenen Werkstatt repariert und das summiert sich. Wen sich die Reparaturen summieren.
Unser Traumbad wurde in 4_15 fertiggestellt. Ende 10_15 haben wir die Heizung eingeschaltet und festgestellt, dass auf den Stufen 1,2,3 nicht heizt. Wir haben den „Bad Verkäufer“ kontaktiert & nach dem wir auf dem Mailweg keine Lösung gefunden haben, hat uns der „Bad Verkäufer“ seinen Installateur geschickt. „Fehler“ wurde gefunden & Druck an Heizungsanlage erhöht. Gestern haben wir Rechnung über 160 € erhalten für diese Behebung – ist das nicht Kulanz/Gewährleist.? (April – Oktober = 7 Monate?