getitcheap.de: „Ich habe weder das Handy noch das Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen per E-Mail nicht erhalten“
Herr Martin L. schrieb uns am 17.05.2017:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 13.04.2017 auf o. g. Internetseite ein Smartphone (Huawei P9, Preis: 359,99 €, Bestellnummer 5533) bestellt und am 19.04.2017 den Betrag i. H. von 359,99 € auf das Konto der Firma überwiesen. Ich habe weder das Handy noch das Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen per E-Mail nicht erhalten. Ein telefonischer Kontakt ist trotz angegebener Telefonnummer nicht möglich. Seit gut einer Woche gibt der Inhaber Taylan Bal (Schmidstraße 43, 60326 Frankfurt) auf seiner Homepage an, von seinem Geschäftspartner hintergangen worden zu sein und zweifelhafterweise alle Daten gelöscht wurden. Aber auch nach nochmaliger Aufforderung passierte bis jetzt nichts. Ich habe herausgefunden das der angebliche Inhaber von getitcheap auch bei ebay verschiedene Artikel verkauft. Vielleicht ist es ja Ihnen möglich mit dem Herrn Kontakt aufzunehmen um mir in dieser Sache weiterzuhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Martin L.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.05.2017 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort.
Am 21.06.2017 schrieb Martin L.: Sehr geehrter Herr Matthies, ich habe auch bis jetzt keine Antwort und kein Geld erhalten. Demnach war ich nun bei der Polizei und habe den Vorfall gemeldet und Strafanzeige erstattet. Laut dem Polizeibeamten ist bereits ein ähnlicher Betrug beim gleichen Onlinehändler und zur gleichen Zeit vorgefallen. Dennoch gibt es wenig Hoffnung auf Klärung des Falles, da ich ansonsten auch keine Idee mehr habe, was man noch unternehmen könnte. Mit freundlichen Grüßen, Martin L.
Screenshot von getitcheap.de vom 22.06.2017
Bei mir verlief es in der Sache ähnlich. Mahnbescheid beantragt, Anschrift jedoch nicht ermittelbar, Auskunft beim Einwohnermeldeamt ergab keine Eintragung, nun Strafanzeige gegen diesen Betrugsverdächrigen, aber wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg, da ernsthafte Ermittlungen in solchen Fällen meist von staatsanwaltlicher Unlust erstickt werden. Und so kann der Herr, der nach wie vor bei Ebay eine Verkaufsplattform betreibt, weiter unbehelligt seinen Geschäften nachgehen.