Aus der Abteilung Verbraucherschutz der Bundesregierung gibt es neue Vorschriften.
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln wie zum Beispiel: “Hilft bei…”, “Beugt vor…” – welche Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung steht, muss auch definitiv stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt. Welche Angaben allerdings erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich. (Quelle:sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871).
Gleiches gilt bei der Zulassung von Lebensmitteln, siehe filmsfortheearth.org/de/filme/unser-taglich-gift.
Wo bleibt der staatliche Schutz nach Artikel 2 Absatz 2 GG und Artikel 20a GG?