„Ich hatte mich online bei Lyon Finanz bezüglich eines Kredites informieren wollen. Per Post erhalte ich nun eine „verbindliche Zusage/Absage ausgeschlossen“
Herr Lennard B. schrieb uns:
Ich hatte mich online bei Lyon Finanz bezüglich eines Kredites informieren wollen. Per Post erhalte ich nun eine „verbindliche Zusage/Absage ausgeschlossen“ mit anliegendem Vertrag zur Unterzeichnung.
Ich habe bislang nichts unterzeichnet. Kommt dennoch ein Kreditvertrag online zustande? Sollte ich vorsichtshalber innerhalb der erwähnten 14-Tagesfrist lieber per Einschreiben/Rückschein widerrufen? Im Internet sehe ich nun, dass es von Beschwerden gegen dieses Unternehmen nur so wimmelt.
Ich würde Ihnen gerne die Unterlagen per email zukommen lassen (Anschreiben, mitgesandter Vertrag zum Unterzeichnen und rückseitige Vertragsbedingungen). Bitte teilen Sie mir Ihre email mit.
Vorsorglich will ich auch noch darauf hinweisen, dass auf Anschreiben und Vertragsformular meine Hausnummer vollkommen verkehrt geschrieben wurde.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Lennard B.