„Ich hatte mich online bei Lyon Finanz bezüglich eines Kredites informieren wollen. Per Post erhalte ich nun eine „verbindliche Zusage/Absage ausgeschlossen“
Herr Lennard B. schrieb uns:
Ich hatte mich online bei Lyon Finanz bezüglich eines Kredites informieren wollen. Per Post erhalte ich nun eine „verbindliche Zusage/Absage ausgeschlossen“ mit anliegendem Vertrag zur Unterzeichnung.
Ich habe bislang nichts unterzeichnet. Kommt dennoch ein Kreditvertrag online zustande? Sollte ich vorsichtshalber innerhalb der erwähnten 14-Tagesfrist lieber per Einschreiben/Rückschein widerrufen? Im Internet sehe ich nun, dass es von Beschwerden gegen dieses Unternehmen nur so wimmelt.
Ich würde Ihnen gerne die Unterlagen per email zukommen lassen (Anschreiben, mitgesandter Vertrag zum Unterzeichnen und rückseitige Vertragsbedingungen). Bitte teilen Sie mir Ihre email mit.
Vorsorglich will ich auch noch darauf hinweisen, dass auf Anschreiben und Vertragsformular meine Hausnummer vollkommen verkehrt geschrieben wurde.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Lennard B.
Hallo,
ich habe einen solchen Vertrag unterzeichnet. Habe dann allerdings in der Frist per Email meinen Rücktritt erklärt. Dies wurde durch die Lyon Finanz aber nicht angenommen. Was mach ich nun? Ich erhalte wöchentlich Post mit Androhung Inkasso.
Bitte um Hilfe.
Danke und LG
Hallo Lennard,
unterschreiben Sie nichts. Ich rate Ihnen per E mail und Post mit einem Anwalt zu drohen. Das gleiche Spektakel läuft gerade auch bei mir ab. Da Sie nicht unterschrieben haben ( ich auch nicht) ist ein Zustandekommen eines Vertrags nicht möglich! Für einen Vertrag braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Seien Sie vorbereitet auf weitere Post, in denen mit Inkasso und Anwalt gedroht. Jeder normale Mensch kann aber sicher sein und abwägen, dass es hierbei nie vors Gericht kommen kann, weil die Firma gegen Sie nichts in der Hand hat. Nach ein paar Monaten werden diese Schreiben auch aufhören, Ich werde am Donnerstag auch zur Sicherheit mit meinem Anwalt sprechen.
LG