Ab 2015 treten wieder viele wichtige Änderungen in Kraft, die insbesondere für Verbraucher von hohem Interesse sind.
Nachfolgend haben wir einige dieser Änderungen aufgelistet:
Mindestlohn
Ab Januar tritt die neue Gesetzesvorlage des Mindestlohnes von 8,50€/ Stunde in Kraft –dieser gilt jedoch nicht für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Azubis, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten.
Maklercourtage
Mitte des Jahres könnte der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung des Bestellerprinzips“ bei Mietwohnungen in Kraft treten, der übersetzt soviel bedeutet wie: wer den Wohnungsmakler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Demnach müsste nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Gebühren eines Maklers tragen.
Mietpreisbremse in Ballungsgebieten
Ebenso wie die Regelung zur Bezahlung eines Maklers wird vermutlich Mitte des Jahres ein Gesetz in Kraft treten, welches die stätig steigenden Mietpreise in Gebieten mit besonders hoher Mietnachfrage reguliert. Laut Entwurf sollen die Mieten dann nur noch höchstens 10 % über der Vergleichsmiete des entsprechenden Wohngebietes liegen. Hiervon sind dann jedoch Mieten in Neubauten und in modernisierten Wohnanlagen ausgenommen.
Schwarzfahren wird teurer
Nachdem bisher die Pauschale von 40,- € bei Bus- und Bahnfahrern galt, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, wurde sie nun auf 60,- € angehoben. Die Regelung wird jedoch nicht direkt ab Januar gelten, sondern kommt auf Grund von zwei Verordnungen, die noch vom Bund geändert werden müssen, erst im Frühjahr 2015.
Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel
Anders als bisher dürfen ab Anfang des Jahres nun die Kennzeichen des eigenen PKW beim Umzug mitgenommen werden. Erst bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges muss eine entsprechend neue Kennzeichnung erworben werden. Jedoch richten sich die Tarife der Kfz-Versicherungen immernoch nach dem jeweiligen Wohnort, daher müssen eigene Kfz ebenso wie bisher umgemeldet werden.
Neuer Verbandskasten im Auto ab Januar Pflicht
Ende 2014 lief die Übergangsfrist zum Austausch der Verbandskästen in Autos aus. Dadurch ist es von nun an Pflicht, sich entsprechend umzurüsten und den neuen Bestimmungen zu folgen.
Briefporto steigt – Rundfunkbeiträge sinken
Das Porto bei Versand eines Standardbriefes steigt um 2 Cent auf insgesamt 62 Cent je Brief. Der Preis für Päckchen steigt um 30 Cent. Der kleine Trost für alle Verbraucher: Die Rundfunkbeiträge sollen ab April von 17,98€ auf 17,50€ monatlich sinken.
Alte Heizungen müssen erneuert werden
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind müssen ab diesem Jahr ausgetauscht werden. Das heißt Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 verbaut worden, müssen nun ordnungsgemäß erneuert werden und dürfen ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Von der Pflicht ausgenommen sind sogenannte Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel.
aloys bedankt sich für für alle Auskünfte und Kommentare .