Der deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet verabschiedet, es wurde am 16. Mai 2012 im Bundestag veröffentlicht und tritt am 1. August 2012 in Kraft: Zukünftig muss im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der Verbraucher eindeutig über die Kosten des Angebotes VOR seiner Bestellung ……
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