Das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken würde endlich dafür sorgen, dass unlautere Telefonwerbung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In der Pressemitteilung vom 27.06.2013 teilt das Bundesministerium für Justiz mit:
Telefonwerbung kann künftig nicht nur mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn eine natürliche Person den Anruf tätigt. Für automatische Anrufmaschinen bestand bislang eine Gesetzeslücke, die nun geschlossen werden wird. Aufgrund einer Umfrage ist deutlich geworden, dass es bei Anrufen im Zusammenhang mit Gewinnspieldiensten besonders gravierende Probleme gab. Mit dem Gesetzentwurf ist eine Abrede über Gewinnspieldienste künftig allgemein nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen wird. Zudem wird die Bußgeldobergrenze bei dem bereits bestehenden Bußgeldtatbestand im Fall unerlaubter, ohne den Einsatz einer automatischen Anrufmaschine erfolgender Werbeanrufe deutlich erhöht.