Das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken würde endlich dafür sorgen, dass unlautere Telefonwerbung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In der Pressemitteilung vom 27.06.2013 teilt das Bundesministerium für Justiz mit:
Telefonwerbung kann künftig nicht nur mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn eine natürliche Person den Anruf tätigt. Für automatische Anrufmaschinen bestand bislang eine Gesetzeslücke, die nun geschlossen werden wird. Aufgrund einer Umfrage ist deutlich geworden, dass es bei Anrufen im Zusammenhang mit Gewinnspieldiensten besonders gravierende Probleme gab. Mit dem Gesetzentwurf ist eine Abrede über Gewinnspieldienste künftig allgemein nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen wird. Zudem wird die Bußgeldobergrenze bei dem bereits bestehenden Bußgeldtatbestand im Fall unerlaubter, ohne den Einsatz einer automatischen Anrufmaschine erfolgender Werbeanrufe deutlich erhöht.
Unlautere und verbotene Telefonwerbung und Belästigung von Privatpersonen
am 23.10.2013 um 14.45 Uhr, Anrufer sind so dreist, dass Sie
nichteinmal die Rufnummer unterdrücken
00390109166062
Vielen Dank, dass man sich in Ihrem Forum äußer kann, und ich hoffe,
solchen unseriösen Firmen wird bald komplett das Handwerk gelegt,
jeder hat die Möglichkeit, an eine auch wie immer herangekommene Adresse eine schriftliche Werbeunterlage zu verschicken:
mfg. Dipl.-Ing.Joachim PAUL
wie kann ich mich gegen die Belästigung von Lotterien per Telefon wehren?
Ich bekomme täglich mehrere Anrufe mit verschiedenen Inhalten (…Sie haben gewonnen / Sie wollen kündigen / das Spiel läuft jetzt weitere 3 Monate…) und inzwischen auch von sogenannten „Daten-Austragungsregistern“, die gegen Gebühr (99,90 bis 250 Euro – je nach Anrufer…) angeblich alle Gewinnspiel-Anrufe stoppen könnten.
Ich habe an keinem Gewinnspiel teilgenommen, auch nicht telefonisch.