Jetzt bestehend oder bereits gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen rückabwickeln!
Gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen rückabwickeln wegen fehlender Widerrufsbelehrung:
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes ermöglicht Kunden die einen Leben oder Rentenversicherungs-Vertrag zwischen 01.07.1994 und dem 31.12.2007 unterschrieben haben und vom Versicherer nicht mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung belehrt wurden, eine Rückabwicklung dieses Vertrages.
Somit sind die Verträge dieser Versicherungsnehmer so zu behandeln, als ob der Vertrag nie zustande gekommen ist.
Daher können Versicherungsnehmer die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Zinsen verlangen, ohne dabei den Abzug von Verwaltungsgebühren und Provisionen in Kauf nehmen zu müssen.
Dieses gilt für noch bestehende sowie für bereits gekündigte Verträge. Egal wie lange der Vertrag bereits gekündigt ist.
Allerdings gilt hier wie immer im Leben:
„Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei“
Nutzen Sie den Link um Ihre Police auf eine mögliche Rückabwicklung hin zu überprüfen;
http://www.lv-nachzahlungen.de/vpn/10182
Dabei tragen Sie kein Risiko, es wird keine Rechtsschutzversicherung benötigt und nur im Erfolgsfall wird der Erlös geteilt.
Alle vorab anfallenden Kosten werden übernommen.
Falls keine Nachzahlung erzielt wird, zahlen Sie keinen Cent!