Die Telekom erhält nun auch von den Verbraucherschützern extremen Gegenwind bezüglich der Daten-Obergrenze im Festnetz. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte den Konzern ab und forderte, die seit dem 2. Mai für Neukunden geltende Regelung zurückzunehmen. Die Telekom hat hierfür eine Frist bis 16.5.2013, danach geht’s vor Gericht. Ebenso hat die Bundesnetzagentur angekündigt, die Tarife genauestens zu prüfen und hat bis Monatsmitte weitere Informationen eingefordert. Die Netzneutralität soll/muss gewährleistet sein. Die angekündigte Tempo-Drosselung soll erst 2016 greifen und wurde mit dem stetig steigenden Datenvolumen und den hohen Kosten für den Netzausbau begründet. Zu Beginn der Debatte hatte es den Anschein erweckt, dass dies nur für Neukunden zutreffend sei, in der Zwischenzeit ist aber klar, dass es ebenso Bestandskunden treffen kann. Natürlich steht es jedem Kunden frei, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden.
Bedauerlicherweise steht es nicht jedem Kunden frei, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden… die Telekom darf 20% der Leitungen für sich behalten. Hat man Pech, bekommt der andere Anbieter also keine Freischaltung. Hat man noch mehr Pech, gibt es garkeine freie Leitung und man wird monatelang von der Telekom hingehalten… Geld wird aber trotzdem abgezogen… auch wieder gutschrieben, dass kann aber bis zu drei Monaten dauern…
Nicht das jmd glaub, dass passiert uns grade… 😉