Rentenbeitrag sinkt
In 2012 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden jeweils um 1,3 Milliarden Euro entlastet.
Auch die öffentlichen Kassen werden entlastet. Bund, Länder und Gemeinden müssen weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen. Der Bund spart aber auch in seinen Zuwendungen an die Rentenversicherung: durch niedrigere Beiträge für Kindererziehungszeiten und eine Senkung des allgemeinen Bundeszuschusses.
Durch die Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung werden der Bund um rund 740 Millionen Euro, die Länder um rund 30 Millionen und die Kommunen um rund 60 Millionen Euro entlastet.
Rentenalter steigt
Ab Januar 2012 wird das Renteneinstiegsalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahr 1947 und erfolgt von Jahrgang zu Jahrgang zunächst um einen Monat. Wer also 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, 1948 Geborene mit 65 Jahren und zwei Monaten usw. Wer 1964 das Licht der Welt erblickte, erreicht das Eintrittsalter erst mit 67 Jahren.
Auch Privatrenten und Lebensversicherungen, die ab 2012 abgeschlossen werden, werden erst zwei Jahre später ausgezahlt. Das gilt auch für staatlich geförderte Riester- und Rürup-Policen.
Versicherungen
– Wer ab 2012 eine Lebensversicherung neu abschließt, erhält nur noch einen geringeren Garantiezins von 1,75 Prozent (bislang 2,25 Prozent).
– Für die Riester-Rente gilt ab 2012: Jeder Sparer der Ehegattenverträge muss einen Sockelbeitrag von mindestens 5 Euro pro Monat einzahlen. Bislang konnten mittelbar berechtigte Ehepartner die volle Zulage (154 Euro im Jahr) bekommen, ohne eigene Beiträge einzuzahlen.
– Versicherer müssen in Zukunft gleiche Unisex-Tarife für Männer und Frauen anbieten. Bislang mussten Frauen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung höhere Beiträge beispielsweise für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen zahlen.
Steuern
– Berufstätige können künftig 1000 statt bisher 920 Euro als Werbungskosten ohne Einzelnachweise absetzen. Die Entlastung ist für die meisten allerdings relativ gering und liegt bei 20 bis 40 Euro jährlich.
– Bislang konnten Pendler die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz wahlweise mit 30 Cent Pendlerpauschale je Kilometer mit dem eigenen Auto oder den höheren Preis für Bus- und Bahntickets von der Steuer absetzen. Ab 2012 werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr übersteigt. Gerade Pendler, die auf Park & Ride setzen, werden dann weniger Wegkosten geltend machen können.
– Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre können künftig als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der bislang verlangte Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind, muss nicht länger erbracht werden. Pro Kind und Jahr können Eltern 2/3 der Kosten von maximal 6000 Euro absetzen.
– Die Einkommensgrenze für Kindergeld oder Kinderfreibetrag von volljährigen Kindern in der Ausbildung (bislang 8004 Euro pro Jahr) entfällt. Wer allerdings eine zweite Ausbildung macht, darf nicht länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Konten
– Ab Januar sind Einkommen, Kindergeld und Sozialleistungen nur noch auf einem speziellen P-Konto vor einer Pfändung geschützt. Dort behält die Bank automatisch einen Grundbetrag von zurzeit 1028,89 Euro pro Monat zurück. Die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto muss innerhalb von vier Tagen erfolgen.
– Überweisungen am Automaten und über das Internet müssen von den Banken und Sparkassen innerhalb der gesamten Europäischen Union künftig innerhalb eines Tages ausgeführt werden. Bei Überweisungen auf Papier sind zwei Geschäftstage erlaubt.
Gesundheit
– 2012 wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Der Verwaltungsaufwand soll dadurch gesenkt werden, außerdem soll mithilfe des Passfotos ein Missbrauch medizinischer Leistungen ausgeschlossen werden.
– Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 3712,50 monatlich auf 3825 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro monatlich. Bis dahin gilt die gesetzliche Krankenkasse. Wer regelmäßig mehr hat, kann in die private Krankenkasse wechseln.
– Wer privat krankenversichert ist, muss sich allerdings auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Die Anbieter begründen die Anhebung mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen.
– Für Kronen, Brücken und Prothesen müssen gesetzlich Versicherte ab Januar mehr bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Regelversorgung.
– Berufstätige können ab 1. Januar ihre Angehörigen leichter zu Hause pflegen. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Familienpflegezeit passieren. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Dabei erhält der Beschäftigte unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte weiter nur das reduzierte Gehalt – bis der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet ist.
Medien und Telekommunikation
– Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verbraucher neue Regeln gegen Telefonabzocke eingeführt. So müssen Anbieter Vorwahlen wie die „0900“ auf Wunsch des Kunden kostenlos sperren. Außerdem müssen Warteschleifen künftig kostenlos sein. Die Unternehmen haben ein Jahr Zeit, die Regelung umzusetzen.
Energie
– Auch 2012 steigen die Kosten für Strom und Gas. Strom wird durchschnittlich um 4 Prozent teurer, Gas um ca. 8 Prozent. Bei einem Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden müssen die Kunden rund 35 Euro mehr bezahlen, bei 20 000 Kilowattstunden Gas schlägt die Erhöhung mit 112 Euro pro Jahr zu Buche.
– Beim Wechsel des Anbieters von Strom oder Gas muss der neue Netzbetreiber die Umstellung binnen drei Wochen sicherstellen. Darüber hinaus kann der Wechsel nun an jedem beliebigen Werktag erfolgen und nicht mehr nur wie vorher zum Monatsbeginn.
– Ab September wird der Handel nicht länger mit 40-Watt-Glühbirme beliefert. Ab dann dürfen nur noch Restbestände verkauft werden.
Auto
Auch das Autofahren wird teurer. Experten rechnen damit, dass der Benzinpreis weiter steigt oder zumindest hoch bleibt.
– Die Kfz-Steuer wird ab 2012 neu berechnet. Seit dem 1. Januar ist nur noch ein Kohlendioxid-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer steuerfrei – natürlich nur bei Neuwagen. Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an.
– Wer zu spät zur TÜV Untersuchung geht, erhält die Plakette ab dem 1. April 2012 wieder für komplette zwei Jahre. Bislang wurde der Stempel je nach Verspätung nur noch für einen Teil der 24 Monate vergeben. Autofahrer, die mehr als zwei Monate überziehen, müssen allerdings Extrakosten von rund 20 Prozent der Prüfgebühr zahlen.
– Ab Sommer 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Das neue Nummernschild gilt für zwei Autos im Wechsel, spart dadurch Versicherungsprämie. Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen der gleichen Kfz-Klasse (Pkw, Wohnmobil, Motorrad) angehören.
Ernährung
– Bis spätestens 1. Juli müssen alle verpackten Bio-Lebensmittel das neue einheitliche EU-Gemeinschaftslogo tragen. So sollen Kunden die Bio-Produkte auch im Ausland erkennen können.
– Bis zum 9. Oktober von den Verpackungen verschwinden soll hingegen der Aufdruck „zur besonderen Ernährung von Diabetes mellitus”. Wissenschaftler sind der Meinung, dass spezielle Lebensmittel für Diabetiker nicht nur überflüssig, sondern zum Teil sogar schädlich sind.
Fernsehen
Am 30. April 2012 wird die analoge TV-Übertragung via Satellit abgeschaltet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie noch analoges Sat-TV empfangen, können Sie dieses auf der Videotextseite 198 der Programme Das Erste, ProSieben, RTL, Sat.1 oder ZDF überprüfen. Dort steht, ob Sie umstellen müssen oder nicht.
Vermietung
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Häuser an Verwandte oder Freunden ändern die steuerlichen Vorschriften. Wer beispielsweise eine Wohnung an Angehörige günstiger vermietet, sollte ab dem 1. Januar mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, rät der Bund der Steuerzahler. So könnten die mit der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen wie beispielsweise Darlehenszinsen in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei einer Zahlung von nur 60 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Aufwendungen auch nur zu 60 Prozent abzugsfähig. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allen Vermietern, ihre Mietverträge auf diese Grenze hin zu überprüfen.
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