In vielen Schulen in Deutschland herrscht Abi-Alarm. So auch in NRW, bis zum 22.4. wird hier noch geprüft. Doch was ist an einer Schule in Odenthal im Jahr 2013 anders? Wo geprüft wird, wird auch gemogelt. Doch heute hat die Technik im Klassenzimmer Einzug gehalten. Statt mit Spick-Zetteln, schummeln die Schüler heute mit ihrem Handy oder IPhone. Ein Gymnasium in Odenthal hat technisch aufgerüstet, die Schulleitung setzt zum Aufspüren von Spick-Smartphones als erste Schule jetzt einen Frequenzdetektor ein! Hier hat ein technikbegeisterter Physik-Lehrer dieses Gerät im Internet bestellt – für 150 Euro. Nach einer halbjährigen Testphase ist dieser Frequenzdetektor nun im Einsatz – allerdings ohne Erfolg. Alle Schüler haben ihre Mobiltelefone abgegeben, bzw. gar nicht erst mitgebracht.
Dieser Detektor soll zur Abschreckung dienen, denn wer ein Handy oder dergleichen mit sich führt, riskiert sein Abitur. Dies würde als Täuschungsversuch deklariert werden, heißt es aus der Bezirksregierung in Düsseldorf. Allerdings wird darauf hingewiesen,
dass der Einsatz von Metalldetektoren und Störsendern – wie in Gefängnissen – in Schulen aber nicht zulässig ist. Nur wenn andere Schulen auch aufrüsten würden.
Ich halte das für nicht haltbar, denn hier werden keine Informationen abgefischt außer dem puren Vorhandensein von Handystrahlung. Dass damit die Persönlichkeitsrechte der Schüler nicht angetastet werden, sieht sogar der schlesig-holsteinische Datenschutzbeauftrage so.
Mit einem Metalldetektor kann man so etwas ja wohlerst recht nicht vergleichen.
Fazit: feine Sache, aber es ist noch Aufklärungsarbeit nötig, was das Ding tatsächlich tut/nicht tut, v.a. im Norden.
Hier wird etwas durcheinander gebracht.
Ein Frequenzdetektor ist kein Störsender, sondern ein reiner Empfänger. Er erzeugt keinerlei Strahlung, er empfängt sie wie ein Radio und zeigt das Vorhandensein von Handystrahlung an.
Das bedeutet für die Rechtslage: Störsender sind wie angegeben verboten-logisch.
Empfänger sind m.E. nicht verboten, allerdings hat Schleswig Holstein den Einsatz an Schulen wg. angeblich unklarer Rechtslage (Datenschutz) untersagt.
… da fragt man sich ja nur noch, wie das Gerät denn genau benannt/bezeichnet ist und welche Alternativen es zu dem Gerät gibt.