CINE STAR LTD/daflix.de :“ich habe am 4.4.18 eine ganz dubiose E-mail erhalten von einem angeblichen Streamingdienst den ich aber nicht kenne und demnach auch nicht benutze.“
Frau Patricia V. schrieb uns am 7.4.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 4.4.18 eine ganz Dubiose E-mail erhalten von einem angeblichen Streaming dienst den ich aber nicht kenne und demnach auch nicht benutze. Kann sein das ich mal auf dieser Seite war das kann ich nicht mit bestimmtheit sagen aber was ich mit sicherheit weiss ich habe mich nirgends angemeldet. Die Mail kam mir schon sehr bedrohlich vor so eine hatte ich vorher noch nie bekommen. Das hat mir schon ein wenig Angst gemacht allein der Betrag für angebliche 12 Monate Dienst würde 358,80. Ich habe auch nie eine anmeldebestätigung bekommen , hätte ich ja eigentlich müssen wen ich mich dort angemeldet habe. Auch keine Rechnung die Zweite Mahnung habe ich erhalten. Was mir auch komisch vorkam in dem Schreiben steht ich hätte mit denen Telefoniert und es würde eine Aufzeichnung darüber geben was aber nicht stimmt. Ich habe aber trozdem Angst das jetzt hier igrnedwann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und mir das bisschen was ich habe wegnehmen will wegen solch komischen Machnschaften. Ich weiss einfach nicht was ich tun soll denn ich habe nicht soviel Geld und hoffe auf Ihre Hilfe. Ich kopiere Ihnen hier noch die mail die ich von denen erhalten habe rein.
Zweite Mahnung
Sehr geehrte(r) Herr/Frau V.
Da Sie auf unsere Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie an einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit nicht interessiert sind.
Sie wurden am 27.03.2018 telefonisch über die Zahlungsaufforderung informiert. Eine Bandaufzeichung liegt vor.
Sollten wir von Ihnen bis spätestens 05.04.2018 keinen Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von: 358,80 Euro feststellen können, oder Zahlungsvorschlag von Ihnen vorliegen haben, werden wir ohne weitere Ankündigung unsere Rechtsabteilung beauftragen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, um die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher in die Wege zu leiten, was für Sie mit unerheblichen weiteren Kosten verbunden ist.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung bis 05.04.2018 zu begleichen.
Sollte Ihre Zahlung sich mit unserem Schreiben terminlich überschnitten haben, können Sie unser Schreiben als gegenstandslos betrachten.
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Bitte helfen Sie mir.
Mit freundlichen Grüssen
Patricia V.
Nummer:
hab ich keine
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.4.18 an [email protected], Herrn Avtar Singh (Geschäftsführer), weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir schrieben Frau V.:
Sehr geehrte Frau V.
die Firma hat uns nicht geantwortet und wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.