Forderung von abac baan bezüglich einer Bestellung bei vova.com.
Unser Partneranwalt schrieb uns zu diesem Vorgang: „Ich würde da keinesfalls etwas zahlen. Markenrecht können nur gewerblich und nicht privat verletzt werden. Scheint mir höchst unseriös zu sein!“
Frau Hatice A. schrieb uns am 22.06.2021:
Betreff: Abac baan in Belgien
Internetseite: Keine internetseite Mahnung von Abac Baan
Nachrichtentext:
Ich habe von VOVA eine sonnenbrille bestellt.aber wusste nicht das es eine Fälschung der Firma Luis Vitton ist.die Brille habe ich nicht bekommen.aber eine Anforderung von abac baan von 150 Euro.wegen gefälschte Marke bestellt zu haben.dieser Brief kommt mir nicht seriös vor.
Meine Frage ist wie kann man es merken,dass es wirklich real ist
Nummer:
Ref.ABAC-BAAN:CUS-212425-BE Ref.Customs:CTF/5564/22
verbraucherschutz.de schrieb Frau A. am 22.06.2021:
Sehr geehrte Frau A.,
über welche Vova-Internetseite (bspw. verbraucherschutz.de) haben Sie genau bestellt?
Können Sie uns den Postbrief bitte per Mail übermitteln?
Frau Hatice A. schrieb uns am 22.06.2021:
Das ist ein App VOVA
Dies ist die Brille die ich bestellt habe. [Fotoanhang; Anm. d. Red.]
verbraucherschutz.de schrieb Frau A. am 23.06.2021:
Sehr geehrte Frau A.,
ist dies der Shop zu Ihrer App?
vova.com/de
Hatten Sie bei dieser Bestellung auch die Anschrift angegeben, an die dieses „Mahnschreiben“ der belgischen Firma gerichtet ist?
Frau Hatice A. schrieb uns am 23.06.2021:
Ja das ist der App. Hatte die Adresse gegeben. ich möchte gern wissen ob der Brief seine Richtigkeit hat. nicht dass ich später das doppelte bezahlen muss.
verbraucherschutz.de schrieb Frau A. am 23.06.2021:
Sehr geehrte Frau A.,
wir beschäftigen keine Anwälte und erteilen daher auch keine Rechtsauskünfte.
Aber wir haben gesehen, das die Seite „vova.com“ weder über ein Impressum noch über Verbindungsdaten verfügt.
Daher müssen wir davon ausgehen, das es sich um einen Fake Shop handelt.
Sie sollten Anzeige erstatten und versuchen Sie, Ihr Geld über Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenbetreiber zurück zu holen.
Wir haben eine Warnung veröffentlicht: verbraucherschutz.de/fake-shops-2021-juni/
Wir werden auch diesen Vorgang veröffentlichen, weil dieses dubiose Schreiben in Zusammenhang mit Ihrem Kauf stehen könnte.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.06.2021 an [email protected] weiter und erhielt nachstehende Stellungnahme am 02.08.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Erstaunen lesen wir Sie in diesem Fall.
Durch den Kauf über ein nicht anerkanntes Netz ist Ihr Kunde das Risiko eingegangen, gegen die geltenden Vorschriften über die Einfuhr gefälschter Waren und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums des Eigentümers zu verstoßen.
Die europäische Verordnung 1383/2003 – jetzt 608/2013 – sieht ein Verbot der Einfuhr von gefälschten Waren – unabhängig von der Menge – in die Europäische Union vor.
Bei zollamtlich festgestellten Verstößen in geringen Mengen wird das vereinfachte Verfahren (gemäß Artikel 23 der VO Nr. 608/2013 und Artikel XV.103 des Wirtschaftsgesetzbuches) angewandt, wobei der Empfänger freiwillig auf die zurückgehaltenen Waren verzichten kann.
Sie werden verstehen, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften dem Image der Marke einen unbestreitbaren Schaden zufügt und dass jeglicher guter Wille irrelevant ist. Bei ausdrücklicher Bösgläubigkeit würden anstelle eines vereinfachten Verfahrens in jedem Fall zivil- oder strafrechtliche Verfahren vor den zuständigen Gerichten/Staatsanwaltschaften eingeleitet werden.
Artikel 21/D der Verordnung (EU) 608/2013 sieht vor, dass der Markeninhaber und sein Vertreter Ersatz für den erlittenen Schaden verlangen können.
Da Ihr Kunde zum ersten Mal mit unserer Vereinigung konfrontiert wird, schlagen wir vor, einen Betrag von 100 EUR zu zahlen, der nur die Zerstörungskosten deckt.
Wenn Sie mit diesem erneuten Vorschlag einverstanden sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir dies umgehend bestätigen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
ABAC-BAAN npo
’t Hofveld 2a
B-1702 Groot-Bijgaarden
T. +32 2 230 74 20
[email protected]
abac-baan.be
Über Abac-baan.de:
Abac-baan.de schreibt auf seiner Homepage: Unser Hauptziel ist natürlich Repression: Unser Ziel muss es sein, möglichst viele gefälschte Produkte auf den verschiedenen Märkten zu beschlagnahmen und gleichzeitig Kinderarbeit zu stoppen, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen und unsere Wirtschaft zu schützen.
Fälschungen bedrohen die Wirtschaft. Sie hat sich insbesondere zu einer Form der organisierten Kriminalität entwickelt, die terroristische Organisationen finanziert. Der Verbraucher, der sich der Gefahr nicht immer bewusst ist, ist versucht, gefälschte Produkte zu kaufen, die für jeden verfügbar und für alle erschwinglich sind.
ABAC-BAAN unterstützt seine Mitglieder in Fälschungsfragen der Zollverwaltung, der Polizei und der Wirtschaftsinspektion (Wirtschaftsministerium)
ABAC-BAAN fungiert als Schnittstelle zwischen den Zollbehörden und ihren Mitgliedern, wenn verdächtige Produkte abgefangen werden
Der Verband kümmert sich um die komplette administrative Nachbereitung der Zollakten
Sie wendet das „vereinfachte Verfahren“ im Hinblick auf die schnelle Vernichtung der gefälschten Produkte an
ABAC-BAAN bezieht bei Bedarf die Justizbehörden ein
Gegründet im Mai 1995 von mehreren Inhabern renommierter Marken, die in Belgien und Luxemburg Opfer von Fälschungen wurden.
Die Mitglieder zahlen eine jährliche Pauschalgebühr und eine variable vierteljährliche Interventionsgebühr, deren Höhe sich nach der Anzahl der Akten und der Anzahl der pro Akte beschlagnahmten Produkte richtet . Es gelten jährliche Höchstgrenzen. In einigen Fällen werden die mit dem Transport, der Lagerung und der Vernichtung der Produkte verbundenen Kosten den betroffenen Mitgliedern direkt vom Anbieter der Transport-, Lagerungs- und/oder Vernichtungsdienstleistungen in Rechnung gestellt. Die Kosten werden zwischen den Rechteinhabern im Verhältnis zur Anzahl der beschlagnahmten Produkte aufgeteilt. Bei Transport- und Vernichtungsleistungen werden den Mitgliedern vorab Angebote der betroffenen Dienstleister zur Genehmigung vorgelegt. Sollten Muster zur Identifizierung benötigt werden, werden die Portokosten (Paketdienste wie Fedex, DHL etc.) dem betroffenen Mitglied in Rechnung gestellt.
das klingt ja schon mal etwas beruhigend vielen Dank ! Ich mach mir schon das ganze Wochenende die schlimmsten Gedanken und habe das Schreiben aber jetzt beiseite gelegt und warte ab.
Dankeschön und LG
ich habe auch von dieser Dubiosen Organisation abac baan einen Brief bekommen mit Forderung von 100,00 Euro wegen einem Uhrarmband welches ein Plagiat sein soll, was ich nicht wusste ebenfalls von Louis Vuitton, bestellt im Internet bei Flamed Hype.
Das Armband habe ich nicht erhalten statt dessen diesen Brief. Ich habe versucht etwas über abac abac baan in Erfahrung zu bringen und habe nichts definitives über diesen Verein gefunden, einige schreiben nicht antworten , nichts überweisen.
Unser Partneranwalt schrieb uns:“ Ich würde da keinesfalls etwas zahlen. Markenrecht können nur gewerblich und nicht privat verletzt werden.“