Frau Tolga C. schrieb Betreff: Datenmißbrauch bei Fonic GmbH
Sehr geehrtes Verbraucherschutz-Team,
ich bin als Webdesigner & Filmemacher freiberuflich tätig und meine Impressum-Daten wurden für die Abschließung eines Vertrages bei Fonic GmbH mißbraucht. Meine angebliche Kundennummer lautet: 017699124704.
Die erste Rechnung kam am 28.10.2011. Ich rief direkt beim Kundenservice an und dieser riet mir zur Polizei zu gehen. Das habe ich nicht gemacht. Am
26.11.2011 kam die nächste Rechnung, eine “Letzte Mahnung”. Ich rief wieder beim Kundenservice an, das Gespräch wurde aufgezeichnet. In diesem Gespräch habe ich meine Kundendaten samt Emailadresse verlangt, aber mir wurde gesagt, dass ich die Daten nur bekomme, wenn ich ein Kennwort nenne. Dann habe ich das Kennwort angefordert, aber Fonic GmbH weigert sich mir das Kennwort per Post zuzuschicken, sondern nur per Email. Doch habe ich die Emailadresse verständlicherweise nicht. Dann wurde mir vorgeworfen, dass ich ja selber Schuld sei, dass ich meine Anschrift im Internet preisgebe. Ich meinte, dass ich nichts dafür kann, da in Deutschland Impressumspflicht herrscht.
Am Telefon habe ich gefordert, dass Fonic das Anmeldesystem ändert und dass Fonic GmbH es Betrügern nicht so leicht machen soll. Daraufhin meint Fonic GmbH, dass ich einen Beschwerdebrief an Fonic GmbH schicken kann, was ich getan habe.
Auszug:
“In Deutschland haben wir auf Webseiten eine Impressumspflicht. Gerade die Daten von Freiberufler (wie ich es bin), können so leicht mißbraucht werden.
Es kann doch nicht sein, dass so eine angesehene Firma wie Fonic es Betrügern so einfach macht, sich bei Fonic anzumelden mit den Daten von fremden Menschen. Und nicht nur das, wenn ich beim Kundencenter anrufe, bekomme ich nichtmal meine “ANGEBLICH” eigene Emailadresse, ich soll dann das Passwort angeben. Ja und da ich ja das Passwort nicht habe und frage, ob Sie mir das Passwort auf dem Postweg zuschicken können, wird mir gesagt:
“Nein, wir können Ihnen das Passwort nur per Email zuschicken”.
Ihr Anmeldesystem für Fonic fördert den Betrug. Ich habe den Verdacht, dass sie es extra so angelegt haben, um noch etwas mehr Geld zu verdienen, weil ja nicht jeder Lust hat jedesmal zur Polizei zu gehen. Hiermit beschwere ich mich und ich fordere die sofortige Änderung des Anmeldesystems. Es muss wenigstens mit dem Geburtsdatum oder per schriftlichen Wege die eigenen “ANGEBLICHEN” Kundendaten einsehbar sein. Ich bin nicht dran Schuld, dass ich auf meiner Webseite als Freiberufler und Webdesigner meine Anschrift angeben muss.
Ich werde diese Email auch an den VERBRAUCHERSCHUTZ senden. Und wenn es eine Sammelklage gibt, dann werde ich daran teilnehmen.”
Gibt es eine Sammelklage? Ich würde gerne daran teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tolga C.
Verbraucherschutz.de forderte eine Stellungnahme und erhielt am folgende Antwort vom Datenschutzbeauftragten der Fonic GmbH, Herrn Pehlke:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung weitergeleitet und ich möchte wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Petent teilt mit, dass seine Daten missbräuchlich zum Abschluss eines Prepaid-Mobilfunkvertrages mit der FONIC GmbH genutzt wurden. Die Daten wurden nicht von der FONIC GmbH missbräuchlich zur Registrierung genutzt, sondern von einem Dritten, der damit neben Ihrem Petenten auch das Unternehmen schädigt.
Vor diesem Hintergrund liegt nach meinem Verständnis kein Datenmissbrauch auf unserer Seite vor. Dennoch gebe ich Ihnen und Ihrem Petenten Recht, dass der Prozess zur Feststellung und Bereinigung eines Missbrauchs der Überprüfung bedarf.
Das Telekommunikationsrecht, § 111, gibt uns eine Verpflichtung zur Registrierung der richtigen Kundendaten auf. Die Richtigkeit der Kundendaten überprüfen wir im Rahmen eines Plausibilitätschecks. Dieser kann jedoch nur eine Stimmigkeit im Namen und in der Anschrift erkennen.
Wenn ein realer Name und eine reale Anschrift eingegeben wird, diese Daten jedoch nicht die Daten dessen sind, der die Registrierung durchführt (Tatbestand des Datenmissbrauchs), dann kann das System dies nicht erkennen. Die Folge davon ist das Vorhandensein von Daten, die nicht von dem Betroffenen, dessen Daten missbraucht wurden, selbst angegeben wurden.
Da wir in der Branche die Erfahrung gemacht haben, dass die sog. Vertragsanzweiflung auch von denjenigen herangezogen wird, die die Registrierung tatsächlich und auf ihren Namen abgeschlossen haben, jetzt aber günstig aus dem Vertrag wollen, haben wir den Prozess derart gestaltet, dass ein Nachweis von dem Vertragsanzweifler gefordert wird.
Dieser Nachweis dient auch unserer Verpflichtung aus § 111 TKG, mit dem die Daten dann entsprechend berichtigt oder gelöscht werden können.
Vorliegend ist das Bedürfnis der Überprüfung der Glaubwürdigkeit des Vertragsanzweiflers überspannt worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Wir werden die Daten Ihres Petenten löschen und keine weiteren Forderungsansprüche geltend machen.
Ich hoffe, damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Joachim Pehlke