Probleme mit Fluggesellschaften können Verbraucher ab November mithilfe einer zentralen Schlichtungsstelle klären. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz kürzlich zu. Damit ermöglicht er Fluggästen, Ansprüche von bis zu 5000€ geltend zu machen, ohne lange Gerichtsprozesse in Kauf nehmen zu müssen.
Grundsätzlich haben Verbraucher bei überbuchten Flügen, Verspätungen oder verloren gegangenem Gepäck umfassende Ansprüche, sowohl national als auch international. Diese geltend zu machen war bislang doch oft ein mühseliger Weg. Nun können sich Passagiere an die Schlichtungsstelle wenden. Sie soll eine zügige, unbürokratische und kostenlose Alternative zur Klage sein.
Einschalten können Fluggäste die Schlichtungsstelle, wenn die betreffende Fluggesellschaft zwei Monate nicht auf die Reklamation reagiert. Danach wird das Problem entweder über die SÖP (Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr) oder eine übergeordnete Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz geklärt.
Auch die Fluggesellschaften profitieren laut Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger von einer Schlichtung. Sie sparen nicht nur Kosten und Zeit eines Gerichtsverfahrens, sondern verprellen auch weniger Kunden. Die Teilnahme an der Schlichtung sei freiwillig, allerdings gebe es von allen Seiten positive Resonanz, so Leutheusser-Schnarrenberger. Wer Probleme mit Ryanair hat, kann sich beispielsweise schon jetzt an die SÖP wenden.
Und wohin kann ich mich nun konkret bei Ärger mit einer Fluggesellschaft wenden und entstehen mir Kosten?
An für sich eine gute Sache. Nur: In meinem Fall sitzt die Fluggesellschaft Easyjet den beidseitig angenommenen Schiedsspruch aus. Mit anderen Worten: Easyjet zahlt die in dem Spruch festgelegte Entschädigung von 166,-€ einfach nicht. Die SÖP hat keinerlei rechtliche Handhabe gegen die Fluggesellschaft und so liegt der Ball wieder beim Kunden. Ein Schiedspruch ist ein rechtsgültiges Urteil. An für sich wäre Easyjet daran gebunden. So wird die SÖP leider zur Farce.