Fluggastrechte: AirHelp stoppt Ryanair vor Gericht.
• AirHelp erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ryanair
• Airline muss ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) ändern
• Gericht blockiert Ryanair’s Versuch, Passagieren den Zugang zu professioneller Unterstützung bei der Forderung von Entschädigungen für Flugprobleme zu verwehren
• Gericht sieht Klauseln als gezielte Schädigung von Fluggastportalen
Berlin, 22. September 2020. Das Jahr 2020 hat für Passagiere in Deutschland vor allem eines gebracht: die ernüchternde Gewissheit, dass es ohne professionelle Unterstützung oftmals unmöglich ist von einer Fluggesellschaft eine Ticketerstattung oder sogar eine Entschädigung für Flugprobleme zu erhalten. Mit neuen Klauseln in ihren ABBs hat Ryanair diese Situation nun sogar noch aussichtsloser für Passagiere gemacht. Das weltgrößte Fluggastportal AirHelp hat dies vor Gericht durch eine einstweilige Verfügung gegen die irische Billigairline Ryanair verhindert. Das Urteil sichert deutschen Passagieren nicht nur den ungehinderten Zugang zu professioneller Unterstützung durch Fluggastportale, sondern verhindert auch, dass sie gezwungen sind bestimmte Rechtsstreitigkeiten mit der Airline in Irland auszutragen.
Unklare Klauseln zu Lasten der Passagiere
In einem langen Gerichtsprozess-Marathon erwirkte AirHelp, dass Ryanair unklare Formulierungen zu Ungunsten der Passagiere aus ihren ABBs löschen muss. Christian Leininger, Rechtsanwalt bei AirHelp: “Die für den durchschnittlichen Passagier schwer einzuschätzenden Klauseln beabsichtigen letztendlich den Passagier rechtlich in eine Ecke zu treiben, in der er sich weder auskennt noch schützen kann. Die vergangenen Monate haben leider wieder einmal gezeigt, dass zahlreiche Fluggesellschaften – darunter Ryanair – vorsätzlich Rechtsbrüche begehen, um Passagieren nicht die ihnen zustehenden Schadensersatzzahlungen zu gewähren. Es ist daher essentiell für den Schutz von Fluggästen, dass sie den Airlines nicht allein gegenübertreten müssen, sondern es ihnen freisteht sich hierbei von spezialisierten Portalen und deren Anwälten vertreten zu lassen”.
Bereits seit Jahren hat Ryanair immer wieder Klauseln in ihre ABBs aufgenommen, die es Passagieren erschweren sollen zu ihrem Recht zu kommen. Obwohl deutsche Gerichte im Vorjahr bereits entschieden hatten, dass Ryanair ihre Kunden nicht zwingen kann etwaige Rechtsstreitigkeiten vor irischen statt vor deutschen Gerichten auszutragen, so fand sich auch diese Klausel in abgeänderter Form erneut in den ABBs wieder und wurde durch AirHelp’s einstweilige Verfügung gekippt.
Ryanair versucht Passagieren die Unterstützung zu verwehren
Des weiteren versuchte Ryanair AirHelp zu zwingen für die Bearbeitung der Entschädigungsforderungen der von AirHelp vertretenen Passagiere deren persönlichen Daten sowie Bankverbindungen weiterzugeben. Das Gericht bestätigt, dass “die Kundenfreundlichkeit hier gerade nicht in erster Linie Zweck der Klauseln ist” und diese lediglich der gezielten Behinderung von Fluggastportalen dienen. Die Richter finden, dass wenn Ryanair wirklich das Wohl des Kunden im Sinn hätte, so würde sie diese direkt während des Flugproblems über ihre Rechte zur Entschädigung informieren und auszahlen.
In einer repräsentativen YouGov-Studie fand AirHelp jedoch heraus, dass nur 19% der deutschen Passagiere jemals von einer Fluggesellschaft über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Eine anschließende Analyse der eigenen Daten ergab weiterhin, dass Ryanair 98% der rechtmäßigen Entschädigungsforderungen fälschlicherweise aablehnt, wenn kein Anwalt im Spiel ist.
Leininger: “AirHelp bietet professionelle Unterstützung für Passagiere, die ihre Rechte einfordern möchten. Das ist Ryanair schon lange ein Dorn im Auge. Immer wieder versuchen sie in ihre ABBs Klauseln aufzunehmen, die Passagiere zwingen sich allein gegen Ryanair und dessen Anwälte behaupten müssen. Wir begrüßen die Entscheidung des Berliner Gerichts diese Klauseln als unzulässig zu erklären, wodurch gewährleistet ist, dass Passagiere Zugang zu der Hilfe erhalten, die sie brauchen. Dieses neue Urteil stellt somit einen Gewinn für den Schutz der Verbraucherrechte in Deutschland dar.”
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation zum Schutz von Fluggastrechten und hilft Passagieren dabei ihre rechtmäßige Entschädigung für Annullierungen, lange Verspätungen oder verweigertes Boarding einzufordern. Das Unternehmen setzt sich auch rechtlich und politisch für die weitere Stärkung der Fluggastrechte ein. AirHelp hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist weltweit verfügbar und bietet Unterstützung in 16 Sprachen.
AirHelp wird von Verbraucherschutz.de empfohlen:
AirHelp Germany GmbH
Boxhagener Straße 18
10245 Berlin
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.airhelp.com/de/