fluege.de verzichtet auf die Servicefee bei Buchung über die fluege.de Mastercard Gold
Wer keine fluege.de Mastercard Gold Karte benutzt muss eine Service Fee zahlen. Der Verbraucherschutz kämpfte dagegen, aber das Oberlandesgericht Dresden wies im Juni 2015 eine Initiative des Deutschen Verbraucherschutzvereins ab.(AZ 14 U 441/15). Fluege.de darf weiterhin den Nutzern der Fluege.de Mastercard Gold exklusive Vorteile gewähren. Wer keine fluege.de Mastercard Gold Karte benutzt muss eine Service Fee zahlen. Wer mit der Fluege.de Mastercard Gold bezahlt, muss bei Fluege.de weiterhin keine Service-Entgelte zahlen. Das Flugportal von UNISTER Travel darf auch künftig Kunden einen entsprechenden „Stammkundenvorteil“ gewähren und auf die im Fluggeschäft branchenübliche Service Fee verzichten. Die Richter räumen in ihrer Urteilsbegründung mit einem unter Verbraucherschützern und auch Teilen der Medien weit verbreiteten Vorurteil auf. Der Verzicht auf Service-Entgelte bedeute eben nicht, dass Fluege.de nicht für alle Kunden eine kostenfreie Zahlart anbiete. Denn auch bei Zahlungen mit der weit verbreiteten Lastschrift erhebt Fluege.de kein Zahlungsentgelt. Service Fee ist kein Zahlungsmittelentgelt Die Service Fee – seit dem Fortfall der Provisionen im Airline-Geschäft die wichtigste Einnahmequelle aller Reisebüros weltweit – ersparen sich hingegen nur Inhaber der Fluege.de Mastercard Gold. Diese sei eben nicht ein Entgelt für die Verwendung des vom Kunden gewählten Zahlungsmittels. Die Service Fee werde vielmehr „bei allen anderen Zahlungsmitteln verlangt“ und stelle … fluege.de verzichtet auf die Servicefee bei Buchung über die fluege.de Mastercard Gold weiterlesen
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