Abofalle Flirtano: Kunden wird von enDebito Vergleich mit Rabatt angeboten. Sinnvoll oder nicht? milfs.de/ milfs.at. / milfs.ch /tempodates.de
Herr Rechtsanwalt Hufschmid schrieb uns:
Aktuell verschickt die Inkassofirma enDebito collect & finance GmbH Vergleichsvorschläge im Auftrag von Flirtano. enDebito beginnt das Schreiben damit, dass man eine Möglichkeit sucht sich ohne Klage zu einigen:
Mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Damit es zu einer Klage kommt, soll man doch lieber jetzt einen günstigen Vergleich abschließen. enDebito reduziert die ursprüngliche Forderung von Flirtano um ca. 40% reduziert. Es wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt in der man den Betrag zahlen kann.
Rechtsanwalt Hufschmid empfiehlt keine vorschnelle Zahlung.
Wie sollen Sie nun reagieren? Den Betrag bezahlen und sich so weitere Kosten ersparen? Eine allgemein Antwort für alle können wir leider nicht geben. Die Entscheidung hängt z. B. davon ab, ob man bereits etwas an Fllirtano oder enDebito gezahlt hat oder ob man bisher „den Kopf in den Sand gesteckt hat“ und nicht reagiert hat. Wenn Sie bisher noch nichts gezahlt hat, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich einigen wollen: Ein Vorteil hätten Sie, da Sie dann (hoffentlich) Ruhe hätten. Aber dafür hätte Flirtano bzw. enDebito deren Ziel erreicht und Geld erhalten. Fall Sie den Vergleich annehmen wollen, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass Sie von Flirtano oder enDebito nach der Zahlung keine neue Rechnungen erhalten. Nicht, dass am Ende alles wieder von vorne losgeht.
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Wir behandeln Ihr Problem vertraulich. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschütze WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
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Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt