Flexstrom und die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie haben am Freitag Insolvenz angemeldet. Obwohl wir immer wieder Beschwerden bezüglich der überteuerten Preisanpassungen von Verbrauchern erhalten haben, gibt das Unternehmen vor allem die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden als Ursache an.
Weiterhin wurde die schädigende Berichterstattung als Auslöser für die unpünktlichen Zahlungen von Kunden genannt.
Da stellt sich doch wiederholt die Frage, warum die Verantwortlichen nicht gehandelt haben. FlexGas wird von einem Investor weitergeführt.
Liebe Verbraucher, haben Sie bereits Post erhalten, damit Sie reagieren können? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen bezüglich des Informationsflusses Seitens des Unternehmens mit.
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.04.2013 des Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 1569/13:
In dem Verfahren über den Antrag der FlexStrom AG, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin, vertreten durch die Vorstände Michael Happ, Robert Mundt und Martin Rothe Register-Nr.: HRB 90656 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP Wähnert, Hafemeister, Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 4130/13 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.04.2013 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO)…….
karate karl .schreib die flexstrom haben zusagen gemacht nicht gehalten,haben ein genötigt mit inkasso unternehmen,ohne genehmung konto zu griff gemacht abgebucht, das ist kriminell, die schuldiegen gehörn in steinbruch bei wasser und brot eingesperrt und nicht insolvenz.haben mit reisen gutscheinen und benzinscheinen gelockt, den leuten sollte das handwerk gelegt werden, den sonst machen die unter anderer adresse neue firma auf u.u.u.
Es wäre schön, wenn ich meine Forderung nach § 174 der Insolvenzordnung ab 01.07.13 überhaupt geltend machen könnte. Ich hatte fristgerecht zum 28.02.13 gekündigt und ordnungsgemäß meinen Zählerstand am 01.03.13 mitgeteilt. Flexstrom hat es seit dem, trotz fünfmaliger Erinnerung, nicht einmal geschafft mir eine Abrechnung zukommen zu lassen. Da ich keine Abrechnung erhalte kann ich auch keine Forderung anmelden. Clever von Flexstrom und dem Insolvenzverwalter :-((.
Habe ende märz meine vorauszahlung bis april 2014 gemacht. wie lange werden wir noch strom von flexstrom bekommen um dann einem anderen versorger strom zu zahlen, der eigentlich bezahlt ist? rückforderungen ab dem zeitpunkt der nicht vertragserfüllung stelle ich an wen? wie werden die aussichten auf rückzahlung an klein kunden sein? hier werden die banken investoren und vermutlich der geschäftsführer an erster stelle stehen! uns kostet der strom für 2013 mindestens doppelt soviel wie bisher2600€
In der Insolvenzordnung ist zu lesen: § 174 Anmeldung der Forderungen
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt sind auch Personen befugt, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.
(3) Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
(4) Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html
Ich habe kürzlich von der Insolvenz erfahren. Löwenzahn Energie ist mir noch eine Gutschrift über 170,34 Euro schuldig. Wie kann ich diesbzgl. weiter vorgehen?
Ich bin seit Jahren Kunde bei Flexstrom und konnte bisher nichts negatives berichten. Aber wie verhält es sich jetzt mit Gutschriften aus der Jahresabrechnung? Kann ich letzten Abschläge zurückbuchen lassen und damit einen teil meiner Gutschrift zurück zu bekommen?
Am 30.11.2011 hatte ich einen Jahresvertrag mit FlexStrom gemacht (Lieferbeginn:01.02.2012). Der Vertrag wurde am 21.09.2012 zum 31.01.2013 gekündigt. Somit habe ich ein Jahr lang FlexStrom bezogen. Der bezogene Strom war unterhalb der tariflich festgelegten Menge(FlexStrom 4500er Family Spezialpaket Region 20). Unter diesen Voraussetzungen sollte ich laut dem Vertrag einen Bonus in Höhe von 220 Euro mit der Schlussabrechnung bekommen.
Wie bekomme ich den Bonus nach der Insolvenz von FlexStrom?
Ich habe heute aus der Presse von der Insolvenz erfahren.
Bin erst seit diesem Monat Kunde bei Flexstrom, vorher bei Löwenzahn.
Habe bisher keine Information seitens des Stromanbieters.