Die Flexstrom AG hat nun auch die Stromzustellung eingestellt. Flexstrom, die Löwenzahn Energie sowie die OptimalGrün GmbH hatten am 12.April Insolvenz angemeldet. Betroffen von der Pleite sind mehr als 500.000 Verbraucher. Verbraucherschutz.de erklärt, was Sie als Kunde nun wissen müssen, um nicht im Dunkeln zu stehen.
Die Stromlieferung läuft ab sofort wieder über ihren örtlichen Grundversorger. Dieser muss Sie umgehend über die Ersatzversorgung informieren. Ansonsten können Sie sich natürlich auch telefonisch oder auf der Homepage Ihres Anbieters informieren. Wechseln Sie nicht innerhalb von drei Monaten den Anbieter, landen Sie automatisch in der örtlichen Grundversorgung. Da diese fast immer deutlich teurer ist, sollten Sie möglichst bald einen Anbieterwechsel vornehmen!
Lesen Sie unbedingt Ihren aktuellen Zählerstand ab und schicken Sie ihn an die Flexstrom AG, zu Händen des Insolvenzverwalters (Informationen zum Insolvenzverwalter finden Sie in unserem Artikel: http://verbraucherschutz.de/flexstrom-ist-insolvent-optimalgrun-und-lowenzahn-energie/), und den Ersatzversorger. Nur so können korrekte Abrechnungen erfolgen. Übrigens hat der Insolvenzverwalter keinerlei Anspruch auf weitere Abschlagszahlungen! Bestehende Verträge können nun aufgrund des Lieferstopps außerordentlich gekündigt werden. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Verbraucher noch nicht ausgezahlte Bonuszahlungen erhalten. Dies gilt ebenfalls für Flexstrom-Kunden, die bereits Monate im Voraus bezahlt haben – sie werden voraussichtlich keine Erstattung der Beträge erhalten.
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen sollten nun zurückgezogen werden. Bereits getätigte Überweisungen können binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden, widerrechtlich abgebuchte Beträge dürfen Sie noch bis zu 13 Monate zurückverlangen. Doch Vorsicht: Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich weiter Forderungen stellen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen, die Frage wird sich spätestens während des Insolvenzverfahrens klären. Bereits verbrauchter Strom muss aber natürlich bezahlt werden, sofern noch nicht erfolgt.
Natürlich halten wir Sie über die nächsten Entwicklungen und Ihre Rechte auf dem Laufenden. Das Insolvenzverfahren der drei Firmen wird voraussichtlich im Juli eröffnet.
Ich war von 2009 bis 2010 bei Flex strom , dann kamm Rechnung cvon Flex Strom nachzahlen in höhe von 1590 Euro damals hatten wir den Rechtsanwalt von Flexstrom angeboten und wir hatten auch Vertrag mit denen das es keine Erhöhung Erhöhung kommen wird , wir haben uns nur gewundert warum wir 1590 Euro Zahlen müssen da hatten wir uns vereinbart mit dem Rechtsanwalt es war auch das Angebot von deren Seite das wir 380 Euro Zahlen und die Sache währe Erledigung, die wollen 2490 Euro
Ich war von 2009 bis 2010 bei Flex strom , dann kamm Rechnung cvon Flex Strom nachzahlen in höhe von 1590 Euro damals hatten wir den Rechtsanwalt von Flexstrom angeboten und wir hatten auch Vertrag mit denen das es keine Erhöhung Erhöhung kommen wird , wir haben uns nur gewundert warum wir 1590 Euro Zahlen müssen da hatten wir uns vereinbart mit dem Rechtsanwalt es war auch das Angebot von deren Seite das wir 380 Euro Zahlen und die Sache währe Erledigung, die wollen 249
auch wir haben eine Vorauszahlung geleistet, sind aber nach vier Monaten ins Ausland umgezogen. Ende d.J. 2015 erhielten wir nun zu unserer Verblüffung einen Mahnbescheid des Insolvenzverwalters. Tatsächlich ist es so, dass er uns, anstatt zu viel bezahlte Gas-Lieferung als Forderung anzuerkennen , wegen einer Summe für nicht erbrachte Leistung in einer Höhe, die jeder Realität widerspricht, vor Gericht zerrt.
Wie ist sowas in Deutschland möglich ?
Auf meine Wohnung, angeboten zum Verkauf im Internet, meldete sich ein US-Offizier aus Afghanistan, der für 5 Jahre nach Deutschland versetzt wird und darum bittet, ein Konto auf meinen Namen über eine riesige Eurosumme zu eröffnen. Offenbar eine illegale Sache und Gefahr für mich? Ich bitte um Rat.
Flexstrom hat Dir eine Stromrechnung geschickt, die Du wohl in der Hoffnung, daß die Firma pleite ist, nicht bezahlt hast.
Nun fordert Dich der Insolvenzverwalter dazu auf, Deine Schulden in Raten zu bezahlen. Dazu ist er verpflichtet und — mal Hand aufs Herz — es ist auch nur recht und billig, daß Du den Strom bezahlst, den Du verbraucht hast.
Geh davon aus, daß der Insolvenzverwalter ein Mahnverfahren einleiten wird, wenn Du nicht zahlst. Und nein, die Forderung ist noch nicht verjährt.
Ich habe jetzt erst vor 2 Wochen vom Insolvenzverwalter eine Ratenzahlung bekommen, damit ich meine hohe Flex Stromrechnung nachzahlungen zurückzahlen soll. Ab dem 15.07. gilt die erste rate. Muss ich das zahlen? Ich habe ein jahr lang nichts gehört und jetzt fordern die das Geld ein, ist das korrekt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke!
MfG
Hallo,
auch ich hatte einen Vertrag mit Vorauskasse bei Löwenzahn. Der Jahres-Betrag wurde gänzlich am Anfang des Jahres abgebucht. Als die Pleite bekannt wurde, meldete ich meine Forderungen (nach dem 1.7.) beim Insolvenzverwalter an. Statt einer Rückzahlung bekam ich zu meinem Ärger auch noch eine unbegründete Rechnung. Handelt es sich um einen juristischen „Trick“ des Insovenzverwalters?
MfG
also ich habe vor drei wochen noch eine vorauszahlung überwiesen und meine bank meint, dass ich das nicht rückgängig machen kann. das ginge nur bei lastschriften.
Spät, aber dennoch. Ihre Bank hat recht: Eine LASTSCHRIFT kann man binnen einer Frist zurückbuchen lassen, eine ÜBERWEISUNG nicht. Vermutlich ist Ihre Vorauszahlung verloren 🙁
Mich würde interessieren wann man sein Geld einordern kann das man schon für das Ganze Jahr bezahlt hat. Etwa bei Verfahrens beginn der insolvent und wen ja, wann soll das verfahren stattfinden.
Liebe/r Verbraucher/in,
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen sollten nun zurückgezogen werden. Bereits getätigte Überweisungen können binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden, widerrechtlich abgebuchte Beträge dürfen Sie noch bis zu 13 Monate zurückverlangen. Doch Vorsicht: Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich weiter Forderungen stellen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen, die Frage wird sich spätestens während des Insolvenzverfahrens klären. Bereits verbrauchter Strom muss aber natürlich bezahlt werden, sofern noch nicht erfolgt.
Natürlich halten wir Sie über die nächsten Entwicklungen und Ihre Rechte auf dem Laufenden. Das Insolvenzverfahren der drei Firmen wird voraussichtlich im Juli eröffnet.
Ihr verbraucherschutz.de