Nach der Flexstrom AG hat nun auch die FlexGas GmbH Insolvenz angemeldet. Auch die Zustellung wurde bereits eingestellt. Verbraucherschutz.de erklärt, was Sie als Kunde nun wissen müssen, um nicht im Dunkeln zu stehen.
Die Gaslieferung läuft ab sofort wieder über ihren örtlichen Grundversorger. Dieser muss Sie umgehend über die Ersatzversorgung informieren. Ansonsten können Sie sich natürlich auch telefonisch oder auf der Homepage Ihres Anbieters informieren. Wechseln Sie nicht innerhalb von drei Monaten den Anbieter, landen Sie automatisch in der örtlichen Grundversorgung. Da diese fast immer deutlich teurer ist, sollten Sie möglichst bald einen Anbieterwechsel vornehmen!
Lesen Sie unbedingt Ihren aktuellen Zählerstand ab und schicken Sie ihn an die Flexgas GmbH, zu Händen des Insolvenzverwalters, und den Ersatzversorger. Nur so können korrekte Abrechnungen erfolgen. Übrigens hat der Insolvenzverwalter keinerlei Anspruch auf weitere Abschlagszahlungen! Bestehende Verträge können nun aufgrund des Lieferstopps außerordentlich gekündigt werden. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Verbraucher noch nicht ausgezahlte Bonuszahlungen erhalten.
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen sollten Sie nun zurückziehen. Bereits getätigte Überweisungen können binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden, widerrechtlich abgebuchte Beträge dürfen Sie noch bis zu 13 Monate zurückverlangen. Doch Vorsicht: Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich weiter Forderungen stellen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen, die Frage wird sich spätestens während des Insolvenzverfahrens klären. Bereits verbrauchtes Gas muss aber natürlich bezahlt werden, sofern noch nicht erfolgt.