Fitnessprogramm im Internet bestellt. Das 360 Grad Paket von Karl Ess
Herr Marc H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
Ich habe mir im Juli diesen Jahres ein Fitnessprogramm im Internet bestellt. Das 360 Grad Paket von Karl Ess! dort wollte ich mich einen Tag später erneut anmelden ( jedoch an einem anderen Gerät wie beim gestrigen Tag ). Jedoch wurde ich nach dem anmelden auf eine neue Seite geschickt, bei der man zusätzliche Fitness Programme dazu buchen konnte. Dies wollte ich nicht und da ich an einem anderen Gerät war, habe ich auch nicht erneut die Kontodaten angegeben! Bei dem Klick auf weiter, wurde aber das automatisch ausgewählte Fitness Programm der Seite ausgewählt und der Betrag von 97 Euro von meinem Konto abgebucht, ohne das ich weiter zugestimmt habe. Habe mich dann sofort per Hilfesystem bei Herrn Ess gemeldet und er antwortete Recht schnell. Er hatte mir das zusätzliche Fitness Progrmam storniert und mir versprochen, den Betrag zurück zu Überweisen! Die letzte Antwort von Ihm kam am 13.7 und seit dem habe ich auf meine Mails und Anrufe keine Antwort mehr erhalten! Ich habe Ihm jetzt eine zweite Frist von ebenfalls 14 Tagen gesetzt, da er die erste auch ignorierte. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter und würde gerne wissen was ich noch tun kann..
Mit freundlichen Grüßen
Marc H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 7.9.14 an Herrn Karl Ess weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo,
das ist sehr gut, dass sie sich melden. In der Tat hatten mir mit unserem Service Probleme, die auf ein Server-Absturz zurückzuführen sind. Das heißt interne war der Betrag zwar als „zurückgebucht“ markiert, aber die Rückbuchung wurde nicht ausgeführt.
Wir haben dies gerade manuell durchgeführt.
mfg
Team Karl Ess
Am 16.9. schrieb uns Herr H., dass er noch kein Geld erhalten hätte. Wir fragten nochmals bei Herrn Ess an, wann erstattet wurde/wird, erhielten aber keine Antwort.
Am 21.9. baten wir Herrn Ess nochmals um Mitteilung und erhielten keine Antwort.
Am 25.9. fragte Herr H. an, ob wir eine Nachricht erhalten hätten. Wir verneinten dies, und schrieben ihm, dass er bitte das Mahnverfahren einleiten möge und gegebenenfalls Anzeige erstatten solle.