„FitnessLoft Wolfenbüttel – außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert“
Herr Marco K. schrieb uns am 5.4.19:
Betreff: FitnessLoft Wolfenbüttel – außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines kurzfristigen Umzugs aus meinem Wohngebiet habe ich den Vertrag bei meinem Fitnessstudio gekündigt. Eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnorts habe ich der Mail sowie dem Brief beigefügt. Das Fitnessstudio (und auch weitere Filialen) liegt über 450km entfernt meines aktuellen Wohnorts, ein Fortsetzen des geschlossenen Vertrags ist nicht tragbar.
Das Fitnessstudio aber akzeptiert diese außerordentliche Kündigung nicht und verweist auf Gerichtsurteile aus dem Jahr 2010 und 2012, welche für mich haltlos sind. Wir haben 2019. Eine außerordentliche Kündigung ist in der AGB nicht ausgeschlossen, aber nicht näher erörtert, was Gründe einer außerordentliche Kündigung sind. Demnach zählt mein Anliegen für mich als nicht durch die AGB abgedeckt und darf m.E. nicht abgelehnt werden, da mein Grund nicht wirklich banal ist.
Das Fitnessstudio reagiert teilweise oder gar nicht auf Nachfragen oder Mails und belastet – trotz meinerseits gekündigtem Verhältnis – unberechtigt mein Konto per Lastschrift. Diese lasse ich nun regelmäßig zurück gehen und weise mehrmals per Mail darauf hin, dass dieser Weg der Falsche ist. Natürlich auch ohne Rückmeldung.
Im Sinne des Schutzes von Verbrauchen handelt dieses Fitnessstudio nicht und ich würde mich über Unterstützung des Verbraucherschutzes freuen. Eine Kulanzregelung oder eine Einigung wären ein erstrebenswertes Ziel.
Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen.
Mit den besten Grüßen,
Marco K.
——- Kontaktdaten des Fitnessstudios ——-
FitnessLOFT Wolfenbüttel
+49 (5331) 969196
Lindener Straße 15
38300 Wolfenbüttel
fitnessloft.de
[email protected]
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 9.4.19 an [email protected], Herrn Günter Becker (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort. Am 13.4.19 erinnerten wir Herrn Becker an die Stellungnahme, erhielten aber weiter keine Antwort. Herr K. schrieb uns am 16.4.19:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
anbei sende ich Ihnen die Mahnung, welche mittlerweile eingegangen ist.
Wie Sie sehen ist das Fitnessstudio alles andere als interessiert daran, das Thema sachlich zu lösen und droht nun mit Inkasso und Schufa-Einträgen.
Bitte senden Sie mir nach Veröffentlichung gerne den Link zu dem Vorgang auf Ihrer Website.
Schade, dass ein Fitnessstudio so viel Macht hat und sich auch über den Mailverkehr mit dem Verbraucherschutz hinwegsetzt.
Ich danke Ihnen jedoch für Ihre Unterstützung.
Mit besten Grüßen,
Marco K.
Guten Tag.
Ich bin seit Juni 2020 mit Fitnessloft BS in Kontakt. Ich habe viele Mitarbeiter*innen der GmbH per email und telefonisch kennen gelernt: verständnisvolle, redegewandte, dümmliche. An die Geschäftsführer Günter Becker und Simon Stolze kam ich bisher nicht ran. Mein nächster Versuch wird sein: „Markt mischt sich ein“.
Willie