Die gesetzlich vorgeschriebene “Buttonlösung“ soll Verbraucher vor Kostenfallen im Netz schützen. Der Usenet-Provider Firstload versucht jedoch, diese Regelung zu umgehen, um die Kunden weiterhin in kostenpflichtige Abos zu locken.
Die “Buttonlösung“ besagt, dass alle Kosten und die Laufzeit des Vertrages erkenntlich sein müssen, und zwar vor Vertragsabschluss. Viele Anbieter verunsichern Verbraucher jedoch durch einen undurchsichtigen Registrierungsvorgang, in dem viele Kosten nicht eindeutig benannt werden. Bei firstload beispielsweise kann der User zunächst einen kostenlosen Testzugang buchen. Dazu muss er neben Name und E-Mailadresse auch schon seine Handynummer oder Kontodaten mitteilen.
Läuft das zweiwöchige Testangebot aus und wurde nicht rechtzeitig gekündigt, bucht firstload den Mitgliedsbeitrag automatisch ab. Bei der Verifizierung per Handy wird der Verbraucher außerdem darüber informiert, dass der Mitgliedsbeitrag „aus technischen Gründen“ bereits während des Probeabos abgebucht wird. Informationen über eine Rückerstattung gibt es nicht. Letztendlich ist also gar nicht klar, ob es sich tatsächlich um ein kostenloses Testangebot handelt. Genaue Laufzeiten kommuniziert der Anbieter ebenfalls nicht, die Vertragsdauer betrage zwischen einer Woche und sechs Monaten, heißt es.
Die Vorgehensweise von firstload bei der Kommunikation der Vertragsbedingungen ist nicht rechtens. Sie widerspricht der “Buttonlösung“ ebenso wie der verwendete Begriff „Sign-Up“. Laut dem 2012 eingeführten Gesetz sind nämlich nur bestimmte Bezeichnungen des verwendeten Buttons zulässig. Diese enthalten – im Gegensatz zum Registrierungsbutton von firstload – immer die Information über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.
Lesen sie also, trotz der neuen Hilfestellung durch die “Buttonlösung“ genau wo sie sich anmelden wollen, wie viel das Angebot unter Umständen kostet und wie die Vertragsbedingungen lauten.