Finanzen übersichtlicher machen und den Verbraucherschutz stärken: Dazu hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Verbraucherschutz.de stellt Ihnen einige davon vor.
Bereits seit Mitte 2010 ermöglicht das Pfändungschutzkonto verschuldeten Verbrauchern, im Falle einer Pfändung weiterhin einen monatlichen Betrag abzuheben. Dieser ist pfändungsfrei. Jedes bestehende Girokonto auf Guthabenbasis kann in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden. Auch vor horrenden Gebühren an fremden Geldautomaten werden Verbraucher mittlerweile geschützt: Die Bank muss bei Abhebung am Automaten anzeigen, welche Gebühren anfallen.
Im Bereich der Kreditvergabe sind ebenfalls Änderungen vorgenommen worden. So müssen Kunden detailliert über Konditionen aufgeklärt werden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll außerdem vor Überschuldung schützen. Sie prüft laufend die Bonität des Kreditnehmers und ist für Banken verpflichtend. Laut Bundesverbraucherministerium ist die Vergabe von Krediten an Finanzinvestoren erschwert worden. Auch Anlageberatung habe durch höhere berufliche Anforderungen, die Registrierungspflicht der Vermittler sowie ein Beratungsprotokoll an Qualität gewonnen, so das Ministerium. Als Alternative zu provisionsbasierter Beratung wurde ein Modell entwickelt, bei dem der Bankmitarbeiter ein vorher festgelegtes Honorar vom Kunden erhält. Damit soll verhindert werden, dass die Vermarktung der Produkte im Vordergrund steht. Außerdem dient das Produktinformationsblatt zur besseren Übersicht über Kosten und Bedingungen von Bankprodukten. Dieses muss jeder Bankkunde bei einer Beratung an die Hand bekommen.