Ferienhausmiete: „Das Wegerisiko liegt beim Urlaubsgast“
Das Europäische Verbraucherzentrum ließ uns auf Nachfrage nachstehende Informationen zukommen:
Im Allgemeinen liegt das Wegerisiko beim Urlaubsgast. Das würde bedeuten, dass eine Grenzschließung auch in seinen Risikobereich fällt und er zahlen muss, wenn das Ferienhaus vermietet werden, er es aber wegen geschlossener Grenzen nur nicht erreichen kann.
Hier gehen die Rechtsansichten jedoch auseinander (Stichwort höhere Gewalt). Im Fall von Novasol ist zudem mit der Anwendung von dänischem Recht zu rechnen, auch wenn sich dieses hier nicht wesentlich vom deutschen unterscheidet. Kurz: Kann die Leistung angeboten werden, muss auch mit einer Zahlungspflicht gerechnet werden.
Wir als EVZ Deutschland streben selbstverständlich stets eine gütliche Einigung mit dem Anbieter an. Ebenso würden wir generell eine bessere Lastenverteilung für Individualreisen begrüßen. Wie die Rechtslage im Einzelfall aber tatsächlich ist, obliegt, wie in allen problematischen Fällen, einem Richter.
Unser Anliegen ist es ebenso, im präventiven Sinne Verbraucher darauf einzustellen, dass es zu Problemen kommen kann und es ein Prozessrisiko gibt, wenn das Ferienhaus zur Miete stand. Verbraucher müssen das wissen, bevor sie eine Reise buchen.
Vor diesem Hintergrund wäre es aktuell nicht richtig, eine verbindliche Rechtsauskunft zu geben, zumal auch nicht jede Ferienhausmiete gleich behandelt werden kann.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank!
Es ist, wie eigentlich alles während dieser Coronazeit, schwammig und unklar.
Niemand kann oder will eine klare Aussage machen.
Der Leidtragende ist der Verbraucher – und keiner der unglaublich vielen Verbraucherverbände- vereine etc steht dem Verbraucher wirklich bei und hilft ihm zu seinem Recht zu kommen.
Wer plant denn ein „Wegerisiko“ ein, wenn er ein halbes Jahr oder noch länger im Voraus ein Ferienhaus mietet?
Es werden Grenzen geschlossen, die Verbraucher können gar nicht zu ihren Mietobjekten kommen, aber müssen trotzdem zahlen.
Dann sollte doch der Staat oder irgendeine Europäische Institution dafür sorgen, dass diese Verbraucher eine Entschädigung erhalten.
Ebenso ist es mit den Individualreisen generell.
Wenn ein Auswärtiges Amt eine „Reisewarnung“ ausspricht, sind diese Verbraucher auch wieder die Geschädigten.
Würde ein „Reiseverbot“ ausgesprochen, gäbe es diese Probleme nicht.
Bei Allem lässt man den Verbraucher im Regen stehen und dieser ist gezwungen, selbst anwaltlich dagegen vorzugehen.
Haben Sie als Europäisches Verbraucherzentrum schon einmal in diese Richtung auf die jeweiligen Länder versucht einzuwirken?