fair parken GmbH: Ein Kassenbeleg kann als Nachweis eingereicht werden
fair parken schrieb uns im Zusammenhang mit einer Beschwerde:
„Sofern Sie Kunde dort bei ……..waren, können Sie uns gerne einen Kassenbeleg vom jeweiligen Zeitraum zusenden.
Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kassenbeleg Upload-System. Unter folgendem Link https://www.fairparken.com/kassenzettel können Sie schnell und einfach Ihren Beleg unter Angabe der Vorgangsnummer an uns senden.
Alternativ können Sie uns auch bei Kartenzahlung eine Kopie des Kontoauszuges des jeweiligen Zeitraums per Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Vorgangsnummer zusenden.
Wir werden die Forderung dann stornieren.
Gerne möchten wir Ihnen den Hintergrund für die Parkraumüberwachung erläutern:
Der Parkplatz vor Ort wurde leider immer häufiger durch „Fremdparker“ genutzt, so dass Kunden keine Möglichkeit hatten, für einen entspannten Einkauf schnell und unkompliziert einen freien Stellplatz zu finden. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden wir mit der Parkraumüberwachung beauftragt und die Parkscheibenpflicht eingeführt. Nur mit einer ausgelegten Parkscheibe können wir unterscheiden, wer nur für die Dauer des Einkaufs den Parkplatz nutzt. Am von uns betreuten Parkplatz wurden zahlreiche gut sichtbare Hinweistafeln sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebracht. Bei den von uns betreuten Flächen handelt es sich um privates Eigentum, so dass der Bußgeldkatalog hier keine Anwendung findet.
Wir bitten Sie, zukünftig eine Parkscheibe im Frontbereich des Fahrzeugs auszulegen, bzw. die Parkdauer zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden. Vielen Dank.“
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Adresse:
fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Telefon: (0211) 95 43 37 11
Telefax: (0211) 95 43 37 99
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Thomas Herrmann (CEO), Mirco Michalski (COO), Markus Mittelstädt (CFO)