„Die ZEG reagierte abermals ablehnend und sieht in dem ausbleichenden Lack keinen Mängel“
Frau Karin K. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im April 2015 bei einem Fachhändler ein Mountainbike der (deutschen) Marke Bulls gekauft. Schon nach wenigen Monaten stellten wir fest, daß der neongelbe Lack stellenweise ausbleicht. Unser Händler war darüber ehrlich überrascht und verlangte in unserem Namen Ersatz oder Umtausch vom Hersteller (ZEG). Die ZEG lehnte dies jedoch ab. Daraufhin wandte ich mich selber an die ZEG, ebenfalls mit der Bitte um Umtausch oder mangelfreien Ersatz.
Die ZEG reagierte abermals ablehnend und sieht in dem ausbleichenden Lack keinen Mängel. Vielmehr hätten wir das Fahrrad vor Sonneneinwirkung schützen müssen, ließ man uns wissen.
„Farbänderungen sind kein Grund zur Beanstandung und von der Gewährleistung ausgeschlossen.“
Was würde man wohl sagen, wenn bei einem Auto nach 3 Monaten der Lack helle Flecken bekommen würde? Die ZEG hat ein höchst mangelhaftes Produkt auf den Markt gebracht (es sind bereits mehrere ähnliche Fälle bekannt) und lässt nun die Händlern auf den Kosten für die Gewährleistung (zu der diese verpflichtet sind), sitzen. Das entspricht zwar der ganz normalen Rechtsprechung, ich finde dieses Verhalten aber unmoralisch und maßlos dreist. Ich könnte mir vorstellen, daß die Händler eine Auseinandersetzung mit einem ihrer wichtigsten Lieferanten aus guten Gründen scheuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die ZEG weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
es liegt in der Natur der Sache, dass sogenannte Neonfarben im Laufe der Zeit an Strahlkraft verlieren und verblassen.
Entsprechende Erfahrungen haben Sie möglicher Weise mit Bademode, Haushaltsartikeln, Rettungsfahrzeugen oder an anderer Stelle gemacht.
Neonfarben brauchen neben dem sichtbaren Licht auch UV-Licht, welches zusätzlich als sichtbares Licht reflektiert wird. Daher entsteht der Eindruck, dass die Neonfarbe außergewöhnlich stark reflektiert bzw. leuchtet. Damit Neonfarben funktionieren können, muss also auf den sonst üblichen UV-Schutz verzichtet werden.
Eine besonders lange Farbbrillanz darf man deshalb beispielsweise bei Metalliclackierungen erwarten, falls diese mit Klarlack überzogen sind. Eine entsprechend kurze Farbbrillanz muss bei Neonfarben in Kauf genommen werden.
Auch ohne Kenntnis der physikalisch-chemischen Details sind wir überzeugt, dass das Verblassen von Neonfarben allgemein bekannt ist. Dennoch weisen wir am Produkt auf diesen Umstand deutlich hin.
Unsere Produktinformation finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
i.A. ………..
ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
Frau K. schrieb uns:
Sehr geehrte Fra Lauckenmann,
zunächst VIELEN DANK für Ihre Bemühungen!
Leider hat letztes Jahr, als wir das Fahrrad kauften, der Hinweis auf das Ausbleichen des Lackes gefehlt.
Es bleibt also dabei: der Hersteller lässt die Händler auf dem Problem sitzen. Ich mss jetzt vom den Händler Ersatz fordern, der Händler könnte sich theoretisch beim Hersteller Ersatz holen, wird das aber sicher nicht tun, weil er ja vom Hersteller abhängig ist.
Ich finde das sehr ungerecht. Es ist schamlos vom Hersteller solche Fahrräder zu verkaufen OHNE einen entsprechenden Hinweis und dann die Händler auf dem Schaden sitzen zu lassen.
Dennoch nochmals danke für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Karin K.
Hallo,
auch wenn dieser Post bereits ein paar Tage alt ist, ich stehe genau auch vor diesem Problem und habe von meinem Händler auch die identischen Worte bekommen.
Wie ist es bei euch ausgegangen? was wurde angeboten? Tausch des Rahmens?
Danke fürs Feedback.
Grüße
Christian