„ich habe das Verständnis, dass nach aktueller Rechtsprechung (BGH Urteile)maximal eine Anzahlung von 20% des Reisepreises erlaubt ist“
Herr Jörg S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe das Verständnis, dass nach aktueller Rechtsprechung (BGH Urteile)maximal eine Anzahlung von 20% des Reisepreises erlaubt ist. Expedia (XTUI) hat aber laut Ihren AGBs 40% Anzahlung vom Reisepreis von meinem Konto eingezogen. Ich habe zuvor mehrfach per Mail darauf hingewiesen, dass laut den BGH-Urteilen als Anzahlung nur 20% des Reisepreises zu bezahlen ist.
Sie dürfen mich gerne berichtigen wenn ich da falsch liege. Ansonsten bitte ich Sie hier im Sinne aller Kunden diese hohe Anzahlung zu verbieten. Ebenfalls möchte ich, dass die 20% zu viel bezahlte Anzahlung zurück gebucht – natürlich ohne Gebühren für mich.
Besten Dank
Grüße
Jörg S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Expedia und TUI weiter, erhielt aber keine Antwort.
Nachstehendes Schreiben hatte Herr S. von Expedia erhalten:
Sehr geehrter Herr S.
wir bedanken uns für Ihre Geduld und nehmen Bezug auf Ihr Schreiben.
Erst heute erhielten wir die Rückmeldung Ihres Vertragspartners X-1-2-Fly zu Ihrem Anliegen:
Stellungnahme zum BGH Urteil vom 09.12.14:
Liebe Vertriebspartner,
gestern verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Fällen über die Rechtmäßigkeit der Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen und die Stornokosten. Wie so oft, lassen auch die am Abend ergangenen Urteile Spielraum für Interpretationen und sind offensichtlich irreführend. Das sieht man sehr deutlich an der nachgelagerten Medienberichterstattung.
Der BGH fordert bei Anzahlungen von mehr als 20 Prozent seitens der Reiseveranstalter Begründungen für höhere Anzahlungsleistungen. Er hat keine rechtsverbindliche Anzahlungshöhe festgelegt!
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und klarstellen, dass bezogen auf TUI ausschließlich folgendes gilt: Lediglich für den sehr geringen Anteil der gesondert gekennzeichneten Top-Produkte, kurzfristigen und preisreduzierten Specials sowie Sparreisen muss die Anzahlungshöhe von derzeit 40 Prozent sofort angepasst werden.
Viel wichtiger: Über die Anzahlungen für die Marken und Produkte X-1-2-Fly, X-TUI sowie Ticketpakete für Musicals und Shows muss das OLG Celle erneut entscheiden, weil man sich hier mit der konkreten Anzahlungshöhe bisher noch gar nicht auseinandergesetzt hatte. Dies betrifft die Masse der preisreduzierten Angebote der TUI. Es bleibt hier also alles beim Alten! Und die Anzahlungshöhe von 40 Prozent kann aus unserer Sicht gerechtfertigt werden, da wir bereits beim Moment der Buchung Teile des Reisepreises an die Leistungsträger weiterreichen müssen.
Generell wichtig zu wissen: Über 90 Prozent der gesamten TUI Produktpalette ist von dem aktuellen Urteil gar nicht betroffen. Dennoch kann bei Rückfragen zur regulären Anzahlungshöhe von 25 Prozent klar argumentiert werden, dass wir unter der Marke TUI qualitativ hochwertige und zumeist exklusive Reisen bieten. Um sowohl Qualität als auch Exklusivität sicherzustellen, zahlen wir insbesondere den Hoteliers lange vor der eigentlichen Reisebuchung hohe Vorauszahlungen. Aus diesem Grunde halten wir es für angemessen, ein Viertel des Reisepreises bei Buchung der Reise als Anzahlung zu nehmen.
Beste Grüße aus der TUI Zentrale,
Wir bitten abschließend um Ihr Verständnis dafür, dass sich die seitens Ihres Vertragspartners X-1-2-Fly festgelegten Vertragsbedingungen unserer Einflussnahme als Reisevermittler bedauerlicherweise gänzlich entziehen.
Sollten zu der übermittelten Stellungnahme Rückfragen bestehen, bitten wir Sie sich direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.
Expedia
Für die Buchung über Silvester verlangt das Hotel im April, eine Vorauszahlung von 50 %, inkl. Kurtaxe. Man begründet das damit, dass Gäste kurzfristig storniert hätten.Wenn Gäste kurzfristig stornieren, muss das Hotel eine Stornoregelung haben. Das hat nichts mit der Anzahlung zu tun. Das gleiche Hotel hat bei der Buchung über Ostern KEINE Anzahlung verlangt. Wieviel % Anzahlung darf ein Hotel bei Buchung verlangen, es ist keine Pauschalreise ?
MfG
NFK