Expedia erstattet den Reisepreis für den nicht gebuchten Flug
Herr Christian M. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.12.13 habe ich online über die Internetseite expedia.de einen Flug für mich, meine Ehefrau und meine Tochter nach Koh Samui gebucht (Gesamtsumme 2608,96.-EUR). Bei der Buchung kam es zu einem Datenübermittlungsfehler.
Es wurde mir angezeigt, dass die Buchung nicht erfolgen konnte und ich es in wenigen Sekunden erneut probieren sollte. Bei einem erneuten Versuch wurde mir dann ein ”Kreditkartenfehler” angezeigt. Weiterhin wurde angegeben, daß die Buchung nicht erfolgen konnte. Im Rahmen eines Rückrufes bei Expedia wurde mir erneut bestätigt, dass keine Buchung vorliegen würde.
Aufgrund der Auskunft der Hotline und dem zusätzlichen Kommentar, dass ich mir ja bei einem Bekannten eine Kreditkarte zur Buchung ausleihen könne, habe ich den selben Flug schließlich über einen anderen Anbieter gebucht.
Erst einige Zeit später stellte ich auf meiner Kreditkartenabrechnung und auch im Rahmen einer anschließenden Rücksprache mit der Fluggesellschaft (Etihad) fest, dass die Expedia-Buchung dort trotz der Fehlermeldung angekommen ist, tatsächlich erfolgte und auch die Summe abgebucht wurde (Reservierungsnummer….).
In meinem Expedia-Account sind die Flüge weiterhin als nicht gebucht angezeigt (vielmehr explizit als ”nicht gebuchte Reise”).
Eine Buchungsbestätigung habe ich durch Expedia wie gesagt ebenfalls nie erhalten.
Im Rahmen von mehreren Telefonaten und auch ausuferndem Schriftverkehr mit Expedia (Wartezeit der Hotline jedesmal ca. 60-90 Minuten!) wurde mir gegenüber zunächst mehrmals (auch schriftlich) der Fehler eingeräumt und eine Veranlassung der Rückbuchung in Aussicht gestellt. Diese erfolgte jedoch nicht.
Am 03.01.14 wurde mir nach einem erneuten Anruf schließlich schriftlich sinngemäß mitgeteilt, dass man zwischenzeitlich aufgrund meiner Angaben erneut mit Etihad telefoniert hätte und von dort aus die Buchung bestätigt worden sei. Da auch nur für diese Buchung Geld abgebucht worden wäre und ich den Flug ja sicherlich weiter antreten wolle, könne man einer Rückerstattung nicht zustimmen.
Nach diesem Schreiben habe ich den Sachverhalt einem Rechtsanwalt übergeben. Einem Schreiben des Rechtsanwaltes vom 09.01.14 wurde nicht geantwortet.
Anzumerken ist, daß lediglich eine Hotline-Rufnummer von Expedia angegeben wird. Die Rufnummer der höhergestellten Regulierungsstelle wird nicht genannt. Daher hat man im Rahmen eines Anrufes stets mit neuen ”motivierten” Mitarbeitern verschiedener Callcenter zu tun, welche sich erneut ausführlich den Sachverhalt schildern lassen und diesen dann wiederholt an eine nicht näher bezeichnete Stelle weiterleiten.
Da ich mich aufgrund des o.a. Verhaltens der Hotline bzw. Expedia machtlos fühle, wende ich mich nun in letzter Instanz vor einer Klage an sie.
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen bereits im Voraus.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 1.2.14 an Expedia weiter. Am 10.2.14 schrieb uns Herr M.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
voller Begeisterung kann ich Ihnen mitteilen, daß die vollständige Summe von Expedia zurückerstattet und heute auf meinem Kreditkartenkonto gutgeschrieben wurde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian M.