Im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel für die Europawahl grundsätzlich zu den Akten gelegt. Nach neuesten Informationen soll es nun doch bei der nächsten Europawahl 2014 in Deutschland die 3%-Sperrklausel geben. Hierzu haben sich alle Parteien (Ausnahme die Linken) geeinigt.
Die zuständigen Fachpolitiker vereinbarten, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Das Gesetz soll möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Somit gehen die Parteien auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im November 2011 die bisherige 5 %-Sperrklausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt, weil kleine Parteien benachteiligt seien. Eine Sperrklausel ist auch nur dann zu vertreten, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden wird und die Funktionsfähigkeit sichergestellt wird, entschieden die Richter in 2011. Da im EU-Parlament aber schon jetzt 162 Parteien aus den 27 EU-Staaten vertreten sind, besteht diese Gefahr beim Wegfall der Sperrklausel im EU-Parlament nicht. Die Frage ist: 3 % Hürde bei der EU-Wahl und weiterhin 5 % bei den Bundestagswahlen – wird das Bestand haben?