An der Börse hörte man ein großes Aufatmen. Das Bundesverfassungsgericht hat das mit Spannung erwartete Urteil gesprochen – und hat die Mitwirkung Deutschlands am Rettungsschirm ESM sowie Fiskalpakt genehmigt.
Somit muss unsere Regierung bei der Ratifizierung der Verträge nur noch sicherstellen, dass die Begrenzung bei 190 Milliarden Euro liegt und bei weiteren Zahlungen der Bundestag seine Zustimmung geben muss. So das Urteil (Az. 2 BvR1390/12 u.a.)
Weiter heisst es, dass Deutschland in der Vertragsauslegung sicherstellen muss, dass alle für den Rettungsschirm/ESM mitwirkenden Politiker/Personen den Bundestag und auch den Bundesrat ausführlich und umfassend informieren müssen.
Somit könnte ESM (hier liegt ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro!) tätig werden, um die betroffenen Krisenländer zu stabilisieren.
Anmerkung: Dieses Urteil ist ein vorläufiges – eine Hauptverhandlung wird folgen.